No.
78 —
Fünfter Abschnitt.
Von Gebühren bei Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeir.
#
120
In Sachen
F
is
50 Rtl.
incl.
Ril. Gr.
über
50 bis
100 Ril.
incl.
Ktl. Gr.
über
100 bis
200 Rll.
excl.
Rtl. Gr.
von
200 bis
eexcl.
Ril. Gr.
500Rtl.
von 500
bis 2 u.
mehrere
1000
Rtl.
S O□
S—
10
11
13
14
15
16
Auch in Sachen der freiwilligen S s bei Gegenstander,
welche 20 Rthlr. oder weniger betragen, nur überhaupt ein, nach
vernünftigem Ermessen in jedem Falle billig zu bestimmendes Pausch-
Quantum, mit Einschluß der baaren Auslagen und Kopialien, anzu-
sesen. Bei höhern Gegenständen ist Folgendes zu beobachten:
Absolutorium generale. Dafür passiren, wenn eine vermögende
Vormundschaft beendigt it . . 1bis 2Rthlr.
Anmeldung der Beschwerden und Gesuche zum Protokolle.
Jedes Gericht ist schuldig, solche Veranstaltungen zu treffen, daß Be-
schwerden und Gesuche gemeiner Leute an ordentlicher Gerichtsstelle zu
den gewöhnlichen Tageszeiten zum Protokoll angebracht werden können.
Dafür darf in der Regel nichts genommen werden; wenn jedoch der Be-
schwerdeführer oder Bittsteller vermögend ist, und der Gegenstand über
50 Rthlr. beträgt; so können für dergleichen Protokolle liquidirt werden
Assignation. Fär die gerichtliche Aufnahme derselken
Die Ausfertigungsgebühren werden besonders bezahlt. .
Attest incl. Ausfertigungsgebührren
Aufkündigung eines Kapitals, Miethskontrakts u. s w.
a) Für die Aufnahme derselben zum Protokoll .
b) Fuͤr die gerichtliche Aufkuͤndigung selbst, wie fuͤr ein Dekret.
Aufwartun gsgebuͤhren, koͤnnen nur bei einem Licitations- oder
Auktions-Termin wit, 4 Gr. genommen werden.
Auktion. Siehe Nr. 7. Abschnitt 4. sub Litt. a. bis k.
Aukfertigu ngsgeb hren, wo sie besonders berechnet werden dürfen
Auszahlungstermin:
a) Wenn die Auszahlung von Geldern gerichtlich erfolgen muß, oder
auf Ansuchen der Interessenten geschihtt . ..
b) Für die Ausfertigung des Solutions-Rezesses
In Rucksicht der Auszahlung der Gelder ex Depositorio, siehe Depo-
sital-Termin.
Berechnuna, wenn sie gerichtlich geschieht, für den Termin#
Bericht. Wenn solcher von den Gerichten durch taxirte Reseripte
erfordert, oder auf Ansuchen der Partheien erstattet wird
Bürgschaft. Für die Aufnahme eines Bürgschafts-, Erpromissions-,
Cessions= oder Kautions-Instruments, werden die Sätze liquddirt,
welche weiter unten sub voce Kontrakt vorkommen, und macht da-
bei die Zahl der Interessenten und der Umstand, ob eine Certiora=
tion damit verbunden war oder nicht, keinen Unterschied.
wunn n Geschieht sie in einem vesonders dazu anberaumten
Trimm„U;
Cessien. Siehe Nr. 12. dieses Abschnitts.
Decharge auf eine abgelegte Rechnung. .
Dekret. Fuͤr ein Dekret welches schriftlich ausgefertigt werden muß
Wird das De.ret nicht schriftlich ausgefertigt, sso kann dafür nie eine
Taxe genommen werden.
— —
6
6
16
12
12
NRtl. Gr.
½ ——
Suri
5
10
— 16
17 De.