Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1815. (6)

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lichen Heeresmacht, sie fuͤr ein freiwilliges, dem Glück und der Ruhe Frank- 
reichs dargebrachtes Opfer erklaͤrt hatte, achtet er, wie jeden Vertrag, fuͤr 
nichts; er steht an der Spitze eidbruͤchig gewordener Soldaten, die den Krieg 
verewigen wollen; Europa ist von neuem bedrohet; es kann den Mann auf 
Frankreichs Thron nicht dulden, der die Weltherrschaft als den Zweck seiner 
stets erneuerten Kriege laut verkündigte, der die sittliche Welt durch fortge- 
setzte Wortbrüchigkeit zerstörte, und deshalb für eine friedliche Gesinnung 
keine Bürgschaft leisten kann. 
Von neuem also in den Kampf! Frankreich selbsi bedarf unserer Hülfe, 
und ganz Europa ist mit uns verbundet. Mit euren alten Siegesgefährten 
verbunden, durch neue Waffenbrüder verstärkt, gehet ihr, brave Preußen! 
mit Mir, mit den Prinzen Meines Hauses, mit den Feldherren, die euch zu 
Siegen geführt, in einen nothwendigen, gerechten Krieg. Die Gerechtigkeit 
der Sache, die wir verfechten, sichert uns den Sieg. 
Ich habe eine allgemeine Bewaffnung, mittelst Ausführung Meiner 
Verordnung vom 3ten September 1814., die in allen Meinen Staaten voll- 
zogen werden soll, befohlen. Das stehende Heer soll erganzt, die Abtheilun-= 
gen der freiwilligen Jäger sollen gebildet, die Landwehren zusammenberufen 
werden. Die Jugend der gebildeten Stände vom vollendeten 20ten Jahre 
hat die Wahl, ob sie in die Landwehr des ersten Aufgebots treten, oder in 
die Jägerkorps des stehenden Heeres aufgenommen seyn will. Jeder Jüng- 
ling, der sein 17tes Jahr vollendet hat, kann, bei gehöriger körperlicher 
Stärke, dem Heer nach eigener Wahl sich anschließen; Ich lasse dieserhalb 
eine besondere Verordnung ergehen. Ueber die Bildung der einzelnen Korps 
und der Landwehr wird in jeder Provinz die Bekanntmachung der beauftrag- 
ten Behörden erscheinen. 
So treten wir, bewaffnet mit dem gesammten Europa, wider Napo- 
leon Bonaparte und seinen Anhang noch einmal in die Schranken. Auf 
dann! mit Gott für die Ruhe der Welt, für Ordnung und Sittlichkeit, für 
König und Vaterland! 
Wien, den 7ten April 1815. 
Friedrich Wilhelm. 
(No. 274.)
	        
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