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Ein Stück von 6 Livres tournois,
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nach welchem die in den Königl. Prcuß. Provinzen zwi-
schen der Elbe, Weser, Maas, dem Rhein, der Mosel,
und Saar kursirenden nachbenannten fremden Geld—
sorren bei den offentlichen Kassen angenommen wer-
den sollen.
I. Goldsorten:
das gesetzliche Gewicht derselben vorausgesetzt.
Ein Stück von 48 Liores tournois (doppelt Schild-Louisd'or,
auch Doppelt-Karolin genannt) zu
- : 24 do. do. von 1785 an (Karolin)
- = 40 Franeeess -
- -Ê- 20 40. . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . .. . .. ..... ... . .. -
doppelter August-, Georg- oder Karld'or .. . . . . . . .. -
einfacher do. do. ddo -
halber do. do. do. .......... -
KurhannövcrschcrGoldgulden........................ -
doppelnthtomtdor................................... -
einfacher u2—DQ -
alter Louisd'or unter Louis XIV. geprägt, wenn er voll-
wichtig ist .. .. . . . . . . . . . . . zu
Hollaͤndischer doppelter Ruyder .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -
-einfacher 40o . . -
vollwichtiger Holländischer, Kremnitzer, österreichischer oder
- = anderer deutschen Dukaten ... .. . . . . .. zu
- -#Lütticher Dukaten . .. -
Brabanter Dukaten ... .... . ........ ...... .. ... ... . . . . .. -
II. Silbersorten.
Werth
in
Friedr.-Wil-
helmsd'or 2c.
das Stuck zu
Fünf Rchl.
gerechnet.
Rihlr. Gr. Bf.
Werth
in
Königl. Pr.
Kourantgelde
nach dem
Münzfuße
von 1764.
Rthlr. Gr. Pf.
—
-
515 6
s5 13
418 6
10 — —
5 — —
2 12—
21—
9 21 6
42219
5—
6 20|6
3 10
218—
—
112—
Neuer Laub= oder Kronenthaler ge-
nannt, wenn es zwei Loth wiegt, zu
M
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1
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Braunschweig= bäneburgscher, Kurhanndderscher Speciesthaler,
32 guten oder 48 Mariengroschen
4
4
= 3 do. do. wenn das Gepräge auf beiden Seiten
sichtbar ist .... . . . . . . . . .
30 Souss.
15 a000.
5 Franrrssss .
ddo..
1 40„„
do..........................
zu
2
—
- - - - 2 Thaler, feiner Gulden, 16 gute oder
24 Mariengroschen geltend zu
Groß-Herzoglich= Mecklenburgsches 2 Stück (feiner Gulden) —
Braunschweig- Luneburgscher Thaler, feiner halber Gulden, 12
Matiengtoschen geltend .. . .. .. . . . . . . .. zu
- - - - : Viertelgulden oder Sechs-Mariengroschen-
Stuͤck . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vier--Mariengroschen- * Stück oder Sechstelgulden .......
Drei- Mariengroschen= = Stükk 4#“5-
zu
——
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124
18—
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4 6
7 6
12 6
6
311
12—
18—
18—
99—
44
2 10
2