Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1816. (7)

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Ein Stück von 6 Livres tournois, 
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nach welchem die in den Königl. Prcuß. Provinzen zwi- 
schen der Elbe, Weser, Maas, dem Rhein, der Mosel, 
und Saar kursirenden nachbenannten fremden Geld— 
sorren bei den offentlichen Kassen angenommen wer- 
den sollen. 
I. Goldsorten: 
das gesetzliche Gewicht derselben vorausgesetzt. 
  
Ein Stück von 48 Liores tournois (doppelt Schild-Louisd'or, 
auch Doppelt-Karolin genannt) zu 
- : 24 do. do. von 1785 an (Karolin) 
- = 40 Franeeess - 
- -Ê- 20 40. . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . .. . .. ..... ... . .. - 
doppelter August-, Georg- oder Karld'or .. . . . . . . .. - 
einfacher do. do. ddo - 
halber do. do. do. .......... - 
KurhannövcrschcrGoldgulden........................ - 
doppelnthtomtdor................................... - 
einfacher u2—DQ - 
alter Louisd'or unter Louis XIV. geprägt, wenn er voll- 
wichtig ist .. .. . . . . . . . . . . . zu 
Hollaͤndischer doppelter Ruyder .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . - 
-einfacher 40o . . - 
vollwichtiger Holländischer, Kremnitzer, österreichischer oder 
- = anderer deutschen Dukaten ... .. . . . . .. zu 
- -#Lütticher Dukaten . .. - 
Brabanter Dukaten ... .... . ........ ...... .. ... ... . . . . .. - 
II. Silbersorten. 
Werth 
in 
Friedr.-Wil- 
helmsd'or 2c. 
das Stuck zu 
Fünf Rchl. 
gerechnet. 
Rihlr. Gr. Bf. 
Werth 
in 
Königl. Pr. 
Kourantgelde 
nach dem 
Münzfuße 
von 1764. 
Rthlr. Gr. Pf. 
  
  
— 
- 
515 6 
s5 13 
418 6 
10 — — 
5 — — 
2 12— 
21— 
9 21 6 
42219 
5— 
6 20|6 
3 10 
218— 
— 
112— 
  
  
  
Neuer Laub= oder Kronenthaler ge- 
nannt, wenn es zwei Loth wiegt, zu 
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AMA W6 
1 
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Braunschweig= bäneburgscher, Kurhanndderscher Speciesthaler, 
32 guten oder 48 Mariengroschen 
4 
4 
= 3 do. do. wenn das Gepräge auf beiden Seiten 
sichtbar ist .... . . . . . . . . . 
30 Souss. 
15 a000. 
5 Franrrssss . 
ddo.. 
1 40„„ 
do.......................... 
zu 
2 
— 
- - - - 2 Thaler, feiner Gulden, 16 gute oder 
24 Mariengroschen geltend zu 
Groß-Herzoglich= Mecklenburgsches 2 Stück (feiner Gulden) — 
Braunschweig- Luneburgscher Thaler, feiner halber Gulden, 12 
Matiengtoschen geltend .. . .. .. . . . . . . .. zu 
- - - - : Viertelgulden oder Sechs-Mariengroschen- 
Stuͤck . . . . . . . . . . . . . . . . . . 
Vier--Mariengroschen- * Stück oder Sechstelgulden ....... 
Drei- Mariengroschen= = Stükk 4#“5- 
zu 
  
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124 
18— 
— 
4 6 
7 6 
12 6 
6 
311 
12— 
18— 
18— 
99— 
44 
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