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zogthums Gotha fuͤhrenden Wilitairstraße fuͤr Unsere Truppen noͤtbig macht,
mittelst gmeintschafilicher Verabredung festsetzen zu lassen) Unseri Genckalmajor
Freiherrn v. Wolzogen ernannt haben, um Alles dasjenige, was #dkesen Ge-
enstand betrifst, zu verhandeln, abzuschließen und zu unkerzeichnen; welcher,
und der pon Seiner Zürchlaucht dem Herzog zu Sachsen-Gotha und Altenburg
zu diesein Ende bevollmächtigte Herzoglich-Sächsische Wirkliche Geheime Nat9
und Minister, Großkrenz des Königlich-Sächsischen Verdiemtordens, v. Minck-
wit, am 3ten Jannar d. J. cinen aus fünf. Abschnliten bestehenden Durch-
morsihe und Elgppenoerirag abgeschlossen und unterzeichnet haben, dessen Inhalt.
solgender. ut:::. ;·.·"" '-’ » «
Zn Gemäßfkrit des Wunsches Seiner Majestät des Königs von Preußen
zund Seiiei Durchlaucht des Herzogs zu Sachsen-Gotha und Altenburg, dieje-
nigen Bestimmungen, welche die Einrichtung einer durch das Gebiet des Herzog-
thums Gotha #ehrendr. Milikairstraße für die. Königlich-Preußischen Truppen.
noͤthig macht, vermittelst gemeinschaftlicher Verabredungen sestsetzen zu lassen,
isl, unter Vorbehalt beiderseitiger höchster Ratisikation, von den zu diesen. Ge-
schafte spetiell koinmittitten und bevollmächtigten Uncerzeichncten, namentlich dem.
Freiherrn Ludwig v. Wolzogen, Koöniglich-Prenßischein Generalmajor, Nit-
ter des Königlich-Preussischen Ordens pour lo mérite, des Kaiserlich-Russischen
St. Annenordens erster Klasse, des Großherzeglich-Weimarischen Falkenordens,
erster Klasse, Kommandeur des Kaiserlich-Oesterreichischen Sk. Leopoldordens,
und Ritter des Königlich-Baieristhen Militair: Mar-Joseph-Ordens, und dem
Herrn Frledrich August v. Minckwitz, Herzoglich-Sichsischem Wirklichen-
Geheinienrathe und Minister, Obrr. Steuerdirektor zu Gotha, Grossfkreuz des
Königlich= Sächsischen Verdienstordens, Nachstehendes auf das Verbündlichste
Vrrabredet und abgeschlossem worden. 6
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Festsetzung der Etappenlinie durch das Gothaische Land.
Die Militairstraße für die Königl. Preußischen Truppen geht von Erfurt
nach Gotha, 3 Meilen, und von Gotha nach Eisenach, 37 Mckle.
Der Etappe Gotha werden zum Behufe der Einquartierung der durchmar-
schkrenden Königl. Preugischen Truppen folgende Ortschaften zugegeben: Gam-
stddt, Tüttleben, Siebleben, Trügleben, Abpach, Teutleben, Machterstädt,
Merdingsleben, Friemar, Warja, Remstädt, Sonneborn, Brüheim, Groß-
reltbach, Lobstäd:, Grabsleben, Senbergen, Güunthersleben, Wechmar, Schwab-
bausen, Emleben, Uelleben, Boilstädt, Sundhausen, Leina, Hörselgau, Frött=
stadt und Laucha. ·
Die durchmarschirenden. Truppen find gehalten, nach jedem dieser, der
Etappe Gotha beigegebenen Orte zu gehen, welcher ihnen von der Etappenbe-
hörde angewiesen wird, es sey denn, daß dieselben Artillerie-, Munitions- oder
andere bedeukende Transporte mit sich führen. Diesen Transporten selbst, nebst
der zur Bewachung erforderlichen Mannschaft, müssen stets solche Ortschaften an-
gewiesen werden, welche hart an der Militgirstraße licgen. Andere Onschaften,
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