Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1817. (8)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
No. 10.— 
  
(No. 423.) Durchmarsch= und Etappenkonvention, gegenseitig abgeschlossen zwischen Preußen 
und Kurhessen. VBom gten Mai 1817.; ratifzirt am röten desselben Monats. 
N.% zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Sr. 
Königlichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen in dem 28sten Artikel des, 
unterm ##en Okfober 1815. abgeschlossenen Staatsvertrages festgesetzt wor- 
den, daß zwei Militärstraßen, die eine von Heiligenstadt über Witzenhau- 
sen und Rassel nach Warburg, und die andere von Eisenach über Berka 
nach Hersfeld, auf Alsfeld für Preußen auch in Friedenszeiten offen blei- 
ben, und Kurhessen dagegen eine Militärstraße durch das Preußische Gebiet 
von Karlshafen nach Rinteln behalten soll, die Bestimmungen wegen der 
Etappenplätze, Verpflegung und Disziplin aber durch eine weitere Konven- 
tion festgestellt werden sollen; so sind zu Abschließung einer solchen Konvention 
von Seiren Sr. Majestät des Königs von Preußen 
der Freiherr Ludwig von Wolzogen, Konigl. Preußischer Generalmajor, 
Ritter des Königlich-Preußischen Ordens pour le mérite, des Kaiserl. 
Rufssischen St. Annenordens Ister Klasse, des Großherzoglich-Weimari- 
schen weißen Falkenordens Ister Klasse, Kommandeur des Kaiserl. Oester- 
reichischen St. Leopoldordens, und Rirter des Königlich -Baierschen Mili- 
tair-Max-Joseph-Ordens, 
und von Seiten Sr. Königl. Hoheit des Kurfüärsten von Hessen, 
der Herr Richard von Lorentz, Kurhessischer außerordentlicher Gesandter 
und bevoklmächtigter Minister, Geheimerath, und Direktor des 2ten 
Departements des Kurbessischen General-Kriegskollegiums, Kommandeur 
des Kurhessischen goldenen Löwenordens, 
ernannt worden, welche nach Auswechselung ihrer Vollmachten, unter Vorbehalt 
der Allerhöchsten Rarifikation, uber folgende Punkte übereingekommen sind. 
I. 
Feststellung der Militärstraßen, der Etappen-Hauptorte und Be- 
zirke, wie auch der wechselseitigen Entfernung derselben. 
Art. I. Die Militärstraße von Heiligenstadr über Witzenhausen und Kassel 
Jahrgang 1317. T nach
	        
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