1849 Erwägungen des preußischen Cabinets. 287
Frankfurt ihre Ansichten kundgeben, damit das Parlament
sie zwischen der ersten und zweiten Lesung der Verfassung
berücksichtigen könne. Ob Osterreich in den neuen Bundes-
staat eintreten würde, sei zweifelhaft, wohl aber die Aufrecht-
haltung des alten deutschen Bundes mit Osterreich vollkommen
vereinbar mit dem Zusammentritt der übrigen deutschen
Staaten zu einem engern Vereine, zu einem Bundesstaate
innerhalb des Bundes. Was Preußen betreffe, so werde der
König keine ihm angebotene Stellung ohne freie Zustimmung
der Regierungen annehmen; die Errichtung einer neuen
Kaiserwürde sei nicht nothwendig; Preußen begehre nur den-
jenigen Antheil an der Bundesgewalt, der ihm nach der
Natur der Dinge zufalle, ohne zu verlangen und ohne zu
weigern, daß es allein an der Spitze stehe.
Es war, wie in der früheren ministeriellen Depesche, der
Form nach eine Verwahrung gegen die entscheidende Macht
der Frankfurter Versammlung, in der Sache aber die Zu-
stimmung zu Gagern's Programm vom engern und weitern
Bunde. Vom Staatenhause und dem Königscollegium war
hier keine Rede mehr. Die Annahme der Kaiserwürde wurde
zur Entscheidung der Bundesgenossen gestellt. Graf Branden-
burg erklärte sein volles Einverständniß und beantragte bei
dem Könige die Genehmigung der Note. Hier aber stieß er
auf zähen Widerstand. Der König wollte den Standpunkt
seiner Denkschrift nicht aufgeben, redete sich in heißen Eifer
gegen die Revolution hinein, weihte sich der Pflicht, das
göttliche Recht der Obrigkeiten wieder herzustellen, und folglich
allem anarchischen Unfug der Paulskirche den Rücken zu
kehren — so daß Camphausen dicht daran war, seine
Entlassung anzubieten, weil er nicht der Todtengräber