fullscreen: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Erster Band. (1)

1849 Erwägungen des preußischen Cabinets. 287 
Frankfurt ihre Ansichten kundgeben, damit das Parlament 
sie zwischen der ersten und zweiten Lesung der Verfassung 
berücksichtigen könne. Ob Osterreich in den neuen Bundes- 
staat eintreten würde, sei zweifelhaft, wohl aber die Aufrecht- 
haltung des alten deutschen Bundes mit Osterreich vollkommen 
vereinbar mit dem Zusammentritt der übrigen deutschen 
Staaten zu einem engern Vereine, zu einem Bundesstaate 
innerhalb des Bundes. Was Preußen betreffe, so werde der 
König keine ihm angebotene Stellung ohne freie Zustimmung 
der Regierungen annehmen; die Errichtung einer neuen 
Kaiserwürde sei nicht nothwendig; Preußen begehre nur den- 
jenigen Antheil an der Bundesgewalt, der ihm nach der 
Natur der Dinge zufalle, ohne zu verlangen und ohne zu 
weigern, daß es allein an der Spitze stehe. 
Es war, wie in der früheren ministeriellen Depesche, der 
Form nach eine Verwahrung gegen die entscheidende Macht 
der Frankfurter Versammlung, in der Sache aber die Zu- 
stimmung zu Gagern's Programm vom engern und weitern 
Bunde. Vom Staatenhause und dem Königscollegium war 
hier keine Rede mehr. Die Annahme der Kaiserwürde wurde 
zur Entscheidung der Bundesgenossen gestellt. Graf Branden- 
burg erklärte sein volles Einverständniß und beantragte bei 
dem Könige die Genehmigung der Note. Hier aber stieß er 
auf zähen Widerstand. Der König wollte den Standpunkt 
seiner Denkschrift nicht aufgeben, redete sich in heißen Eifer 
gegen die Revolution hinein, weihte sich der Pflicht, das 
göttliche Recht der Obrigkeiten wieder herzustellen, und folglich 
allem anarchischen Unfug der Paulskirche den Rücken zu 
kehren — so daß Camphausen dicht daran war, seine 
Entlassung anzubieten, weil er nicht der Todtengräber
	        
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