Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1817. (8)

H. 
IV. 
1 
V. 
VI. 
Es soll ein Ministerium des Schatzes und für bas Staats-Kreditwesen 
errichtet werden, und aus Ihnen, dem Staatskanzler, als Chef, dem 
Staatsminister von Klewitz, als Präsidenten, und dem Wirklichen 
Geheimen Ober-Finanzrath Rother, als Direktor bestehen. Diesem 
Ministerium sind die Verwaltungen der außerordentlichen Einnahmen und 
Ausgaben, des ganzen Staats-Schuldenwesens, der Seehandlung, der 
General-Salzdirektion, der Lotterie und der Münze beizulegen. Das 
erforderliche Raths= und Subaltern-Personal ist aus vorhandenen Beam- 
ten zu nehmen. 
Der Minister des Innern giebt das Departement für den Kultus und 
öffentlichen Unterricht und das damit in Verbindung stehende Medizinal- 
wesen ab. Die Würde und Wichtigkeit der geistlichen und der Erzie- 
hungs= und Schulsachen macht es räthlich, diese einem eigenen Minister 
anzuvertrauen, und Ich ernenne dazu den Staatsminister Freiherm 
von Altenstein. Dagegen wird dem Minister des Innern das Berg- 
und Hüttenwesen beigelegt, welches mit dem Privateigenthum und der 
Landeskultur in inniger Beziehung steht. Der Ober-Berghauptmann 
Gerhard bleibt demselben in den Verhältnissen, in welchen er bisher 
zu dem Finanzminister gewesen, vorgesetzt. Die Salzfabrikation bleibt 
bei dem Berg= und Hüttenwesen. 
Die Justizverwaltung ist in einem großen Theile der Monarchie noch nicht 
definitiv geordnet. Insonderheit ist in den Provinzen am Rhein noch 
nicht bestimmt, was von der bisherigen fremden Gesetzgebung beizube- 
halten sey oder nicht. Ich habe vorlängst eine Justizkommission angerrd- 
net, die dieses für die Rheinprovinzen prüfen soll; der Gang derselben 
ist aber zu langsam, und es ist dringend nothwendig, daß in dieser wich- 
tigen Angelegenheit bald eine Entscheidung erfolge. Das Allgemeine 
Landrecht und die Gerichtsordnung erfordern eine Revision, um beide den 
Veränderungen anzupassen, die selt ihrer Publikation vorgefallen sind. 
Alle diese Gegenstände übersteigen die Krafte eines Mannes, der zugleich 
mit der gewöhnlichen Leitung des Justizministeriums beladen ist. Ich 
habe daher beschlossen, sie dem Staatsminister von Beyme aufzutra- 
gen und ihm zugleich Sitz und Stimme im Ministerium beizulegen. Vor- 
schläge, wie jene Gegenstände zu betreiben und zu beschleunigen seyn wer- 
den, will Ich jobald als möglich vom Ministerium erwarten. 
Bei dem Polizei-Ministerium wird nichts verändert; mr bleibt die so- 
genannte höhere und geheime Polizei gänzlich aufgehoben, da sie nur 
in den Zeiten des feindlichen Orucks und während des Krieges, ein noth- 
wendiges Uebel war. 
Eben so wenig bei dem Kriegs-Ministerium. 
VII. Der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.