Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1817. (8)

(No. 453.) Verorb##ng vom aten Dezember 1877., die Trnen#n#ung bes Staatsministers 
von Klewitz zum Finan#minister und des wirklichen Geheimen Ober- 
Regierungsraths Friese zum Staatssekretair ketreff#end. 
J. habe den Staats= und Finanz-Minister Grasen von Bülow auf sein 
Ansuchen von dem Finanz-Ministerium entbunden und solchks dagegen dem 
Staats-Minister von Klewitz übertragen, dagegen behält der Graf von 
Bülow das Ministeruum des Handels und für die Gewerbe, desgleichen 
des Land= und Wasser-Bauwesens, mit Inbegeisf der Hafen= und Kanal- 
auch Chaussee-Bauten, bleibt Mitglied des Staats-Ministeriums und des 
Staatsraths und soll anstatt des Staats-Ministers Grafen von Lottum, 
dem andere wichtige Geschäfte obliegen, in diesem, der Abtheilung für die 
Finanzen vorstehen. Hierdurch wird er desto besser im Stande sepn, die Prü- 
fung und Vollendung einer neuen Steuer-Verfassung für die Monarchie zu 
verfolgen, welche die Abtheilungen für die Finanzen, das Innere, und den 
Handel vornehmen, und so sehr als moglich beschleunigen sollen. Die Funk- 
tionen, welche bisher dem Staats-Minister von Klewitz als Minister- 
Staats-Sekrekair oblagen, übertrage Ich als Staats-Sekretair, dem an 
dessen Stelle zum Präsidenten der Bank und im Ministerium des Schatzes 
ernannten bisherigen wirklichen Geheimen Ober-Regierungsrath Friese. 
Berlin, den aten Dezember 1817. 
Friedrich Wilhelm. 
An den Staatsrath.
	        
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