Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1817. (8)

IJweites 
Sachregister 
zur 
Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaken. 
  
Zu bemerken: der Buchstahe A. bedeufet den Jahrgang 3814, B. 1815, C. 1916 W. D. 1887) 
die beigefuͤgte Zahl, die Seite. 
A. 
Abgaben, Transito-, die seit 1807. statt gefundenen, find aufgehoben A. 45. 
– müssen zum Theil in Golld bezahlk werden A. 63. 64. 
— zur Unterstützung der Communen angeordnete, sollen fortdauern A. 65. 66. 
Abschoß im Lande selbst ist aufgehoben C. 199. 200. 
Abzugsgeld ebenmäßig: s. Freizuͤgigkeit. 
Alaun, Versteuerung des ein= und ausländischen 
Anhang zur allgemeinen Gerichts-Ordnung ist publici 
Anweisungen, kaufmännische: #. Stempel. 
Aufruf an die preußischen Rheinländer B. 25— 37. 
— an das VPolk, nach der Rückkehr Napoleons B. 32. 33. 
Ausfuhr des geprägten Goldes und Silbers ist erlaubt C. 92. 
— des Bruchkupfers und Messings auch C. 94. 
— der Scheidemünze aber untersagt C. 92. 
B. 
Banque, Königl. Haupt-; der Verkehr derselben wird wiederhergestellt ## 30 –3 
— — — iihre Verhältnisse werden näher bestimmt D. 295. 296. 
Bäuerliche Verhältnisse werden näher bestimmt . C. 3. 154 — 180. 
Bäuer-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.