Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1817. (8)

Utes Sachregister. 
Seitenzahl. 
Baͤuerliche Verhaͤltnisse, zur Regulirung derselben sind General-Commis- 
sionen, und ein Revisions-Collegium angeordnet D. 161 — 196. 
Beamte, die den Krieg mitgemacht, sollen ihre Functionen wieder übernehmen A. 62. 
— sind zum Kriegsdienst verpflichtet B. 36. 41 — 44. 
— als Landwehr-Offiziere müssen zu den Uebungen eintreten D. 299. 
— sollen einen Theil ihrer Besoldungen in Golde erhalten A. 63. 64. 
— deren Diaͤten werden naͤher bestimnt: s. Disten. 
— deren Erben erhalten resp. einen Gnadenmonat und ein Gnaden- 
Quartal, auch Entschaͤdigung fuͤr die Dienstwohnung . C. 134. 
— muͤsssen, der Regel nach, ihre Ehefrauen bei der Wittwen--Casse einkaufen C. 214 
— kbhnnen in Anspruch genommen werden, wenn sie über Kriegs-Lie- 
ferungen im eigenen Namen contrahirt D. 7. 
Bergwesen ist dem Finanz-Ministerio übertragen A. 3. 
— dem Ministerio des Innern D. 289. 290. 
Bergaͤmter erhalten wieder Gerichtsbarkeit C. 104 — 108. 
Bergwerks-Eigenthum: s. Hypothek. 
Besitznahme: s. Patent. 
Börgereid muß in der Bürgeruniform geleistet werden A. 19. 
Bürgermeister in den großen Städten, wie bei der Wahl derselben zu verfahren A. 38. 
Bürgerrecht muß denen Soldaten, die den Feldzug von 187 3 mitgemacht, 
unenkgelolich ertheilt werden 
C. 
Cartel: s. Kartel. 
Cassen Billets, süchsische litt. A., werden gestempelt und den Tresorscheinen 
gleichgestellt C. 99. 100. 
Cautionen sollen die Hälfte des Vermögens der Caventen nicht übersteigen B. 9. 
Censur der Landkarten und siatisiischen Werke geschieht durch das skatistische Bureau C. 92. 
Collatcralsteuer: #. Kollateralsteuer. 
Collegien, Revisions-, s. bäuerliche Verhöltnisse. 
Commissionen, General-, ebendaselbst. 
Conseribirte: s. Konsoribirte. 
Consistorien, Prooinzial--: s. Instruction. 
Consuls werden von dem Ministerio der auswärti 
dem des Handels ernannt D. 6. 
Con-
	        
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