IItes Sachregister. rx
Seitenzahl.
K.
Kalender müssen gestempelt werden .210.
Kanaͤle: s. Fluͤsse.
Karten: Spiel: f. Stempel.
Kartel-Konvention mit Rußland D. 209 — 228.
— — — dem Konigreich Sachsen D. 125 — 131.
Kaufleute zu Danzig und Elbing können die Produkte ihrer Güter im voraus
verpfanden B. rgo.
Klewitz, ron, Minister-Staats= Secretair, Finanz-Minister D. 304.
Kollateralsteuer soll auch gegen Dännemark und die Niederlande en jure
retorsionis, nicht mehr statt finden
Konseribirte, deren Verhältniß zu ihren Stellvertretern, in den ehemals fran-
zoͤsischen Provinzen D. 29. 36.
Krakau; Vertrag zwischen Rußland und Preußen, worin ihre Verhaͤltnisse als
freie Stadt besitmmt werden B. 161— 184.
Kricgs#eistungen: s. Lehn.
— — Vergütung.
— — deren Liguidation muß bis zum 3usten Deebr. 1314erfolgen A. 97. 98.
Kriegsdienst, Vereflichtung dazu A. 70 — 32.
— JImnppost, dessen Erhebung, und Tarif A. 20 —21.
L.
Landgerichte: ## Stadtgerichte.
Landgestüte, Bestummung über deren Berwaltung .
Landkarken, die um Lande herauskommen, sollen dem statistischen Bureau ein-
gereicht werden C. 982.
Lamrecht, allgemeincs, wird unter Modalitäten, für ältere Fälle, wic
geführt in den wiedereroberten Pr.vin A. 89 —96.
— — in dem Culm- und Michelauer Kreise, auch im
Thorner Bezirke C. 217 — 224.
— — im Großherzogthum Posen C. 225 — 232.
— — im Herzogthum Sachsen. C. 233—2239.
Landstreicher: #. Strafe.
Landsturin, Aufgedot desselben B. 49 —32.
Landwehr, Bildung des ersien Aufgebots A. 80.
b Land-