Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1817. (8)

ut Such rußi fti. 
Srilenzahl. 
Untersuchung gezemdie) Lic mit- dems Feinde verkehren A. 5 — 7. 
Unzuchr, bei unerwachsenen Personcn, ist der Nethzucht gleichgeffellt B. 207. 
V. 
Vagabonden, wegen Transpert derselben in das Mecklenburg Skrelitzische D. 300 
Verbrecher, KeienAusliefernng nach Rußland, und von dort in das Preußische D. 218. 
Vergütung der Kriegslieferungen 3 1— %% 
— — — füur Ost-, Westpreußen und Litthan B. 150. 200. 
Vermessung der Schiffe, Behufs der zu entrichtenden Abgaben B. 205. 
Bermögens-Steuer: #. Steuer. 
Vernehmung der Goilgerichte, wie weit in Untersuchungs= Sachen darauf 
Rücksicht zu nehmen 4 " 
Verpfaͤndungen: s. Kaufleuic. 
Verpflichtung: s. Kriegsdienst. 
Vorspann, Regulativ deshalb . . C. 201. 
Vorstaͤdte der Festungen, was bei deren Wiederaufbau zu beobachten A. 25. 75. 
Vorzugsrecht der, zur Erhaltung der Dämme, gegebenen Vorschüsse A. 73. 
W. 
Waagen, sibdtische und Dominial,, werden vom —taate übernom . A. 16. 
Wappen, koͤnigliches, Reglement deshalb D. 17—28. 
Warschau, Großberzegthum: s. Traktat. 
Wechsel: f. Stempel. 
— dder Subalterne fügiere, über das Einlagegeld bei der Wittwen-Kasse, 
bedürfen keines Consenses 
auf dalo, nach acht oder weniger Tagen, haben keine Respittage 
auf Sicht: s Tag der Praͤsentation. 
111 
wenn sic mit Protesi zurückkommen, wie der Inhaber zu entschä##igen 
— ttrafssirte, können auch in Abschrift girirt werden 
— (. Indossatarien. 
Wiederherstellung der Gebäude in den Fesiungen (“ “* * 
„— # Z„ . 215. 
Wolfs--Jagden, die dazu noͤthige Manuschaft muh gestellt werden A. 1. 
—: · 3. 
Zinsen, die den Minderjaͤhrigen zustehen, lonnen auch waͤhrend des Induli 
auf 3 Monate eingezogen werden A. 8 
Zinsen,
	        
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