meidliche Abhaltung daran behindert werden. Solchenfalls muͤssen sie dem
Praͤsidenten Anzeige davon machen.
Keine Sitzung kann statt finden, wenn nicht wenigstens funfzehn Mit-
glieder, außer den Prinzen Unsers Hauses, zugegen sind.
6.
Saͤmmtliche Mitglieder des Staatsraths behalten ihre, ihnen sonst i
ihrem Dienstverhaͤltniß beigelegten Titel.
Rangverhältnisse werden im Staatsrath nicht beachtet. Ein jeder,
außer den Prinzen Unsers Hauses, nimmt seinen Sitz, wo er einen Platz offen
findet. Nur der Präsident hat einen bestimmten Platz; ihm zur Rechten bleibt
einer für den jedesmal Vortragenden oder Sprechenden leer, und ihm zur
Linken sitzt der Minister-Staatssekretair.
Besondere Besoldungen für die Mitglieder des Staatsraths, als solche,
finden nicht statt.
Dem Minister-Staatssekretair wird das nöthige Hülfspersonal über-
wiesen werden.
7.
Zur gründlichen Erörterung der bei dem Staatsrathe vorkommenden
Gegenstände und zur Vorbereitung derselben für das Plenum, wo keine an-
dere als völlig zur Entscheidung instruirte Sachen vorkommen dürfen, wird
der Staatsrath in sieben besondere Abtheilungen zertheilt:
1) Für die auswärtigen Angelegenheiten;
2) Für das Kriegswesen;
3) Für die Justiz;
4) Fur die Fianzen;
5) Für den Handel und die Gewerbe;
6) Für die Gegenstünde der Ministerien des Innern und der Polizei;
7) Für den Rultus und die öffenrliche Erziehung.
Einer besonderen Abtheilung für die Gesetze bedarf es nicht, da die
erwähnten entweder einzeln, oder wenn es der Gegenstand erfordert, zusam-
mentretend den Zweck der ehemaligen Gesetzkommission erfüllen.
8.
Jede dieser Abtheilungen soll aus fünf Mitgliedern besteben. Die Mit-
glieder sollen zum Theil nicht in dem Zweige der Verwaltung angestellt seyn,
für deren Gegenstände die Abtheilung bestimmt ist. Der erste im Range
fübrt in der Abtheilung den Vorsitz und leitet den Geschäftsgang. Er kann
auf die Juziehung fremder nicht zum Staatsrath gehörender Personen, als
Staatsbeamte, Gelehrte, Kaufleute, Grundbesitzer, bei dem Praͤsidenten an-
tragen und dieser kann sie anordnen. Sie haben aber keine Stimmt, sondern
werden nur ü##r einzelne Gegenstände gehört.
9. Die