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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— No. 8. —
(No. 412.) Durchmarsch= und Etappenkonvention, gegenseitig ahgeschlossen zwischen
Preußen und Hannorer. Vom öten Dezember 1816.; ratifzirt am
18ten Dezember desseden. Jahres.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. .
Thun hiemit kund, daß Wir, um die, in dem zu Wien am 2osten Mai
1815. zwischen ins und-Seiner Majestät dem Könige von Großbritannten und
Hannover ab#se H.ossenen Verlrage und zwar in dessen sech ten Artikel enthaitene
Bestummung, wazen künftig zu leffender Vrrabredung rücküchtlich der Einrich=
tung gegenseilger Militanftraßen, in Aueführung zu brungen, Unsern Staats=
kanzter Fürsten von Hardenberg beauftragt hbaben, Umern Generalmajor
von Wolzogen, Niller Unsers Ordens pour le mörite K. zu autori#irn) alles.
was de#ssen Gegensand bekrifft, in verhaudeln, abzuschließen und zu unterzelchnen:
weicher, und der Königlich-C#raßbritannisch-Hannbrrische Bevollmichtigte, Serr
Fleber von Omoteda, am Olen d. M. eine Ourchmarsch= und Elappenkon en-
tion abgqerchiossen und untexzeichnel haben, deren Juhmm fölgender ilt: '
Nachdem Se. Masestät der König von Preußen und Se: Mafestät der
König von Grosßtbritamien und Hannover in den umerm 2osten Mai 1815. ab-
gesehlesenen Trak aten beliebt haren, gegemeitig den Ourchmarich threr Truppen.
dur-# de respektizen Land: zu gestakten, und rücksichtlich der Emrichtung der Mi-
Ier#lllraßen die netbigen VBerabredungen gemeinschaftlich treffen zu lassen;
So in döhalb, under Vorbehal# höchster Ratiffkaltmon, von den zu diesem
Geschöfte speeiell kommiteirten und bevollmächligten Unterzelchneten, namemlich
dem Freiherrn v. Wolzegen, Königl: Preußischen Generalmajor, Ritter des
Konigl. Preußischen Ordens pour le mérite, des Kaiserl. Russischen St. Annen-
ordens Isier Klasse, des Grosherzogl Weimarischen weisen Falken#ordens Ister
Klasse, Kommandcur des Kaiserl. Oesterreichischen St. Leopold-Ordens und Rik-
ter des Königl. Baierischen Wilitair Mar Josepb Or##ens, und dem Freiherrn
v. Ompteda, Köniql. Greßbritannisch-Hannbrischen anßerozdemlichem Ge--
sandten und bevollmächtigten Minister, Kommandeur des Königl. Großbr tannisch-
Hannöborischen (Zuelobenordens, Nachstehendes auf das Verbmdlichste verabreoer
und abgeschlossen worden. “
Ja# n 1817. M I. Fest-
(Ausgegeben zu Verlin den 2sten Mai 1817.)