Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1818. (9)

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CNo. 195.) Bekanntmachung über die Kartel-Konvention zwischen Preußen und Anhalts 
Bernburg. Vom aassten Oktober 1818. 
Ja der Königlich-Preußischen und der Herzoglich= Anhakt-Bernburg- 
schen Regierung ist unterm Sten September d. J. eine Kartel-Konvention 
abgeschlossen worden, welche in allen Punkten mit der, durch die Gesetz- 
sammlung No. 457. publizirten Kartel-Konvention vom ZUsten Oktober v. J. 
zwischen Preußen und Lippe-Detmold bis auf die Modifikationen überein- 
timmt: daß in der Kartel-Konvention mit Anhalt-Bernburg am Schluß des 
Artikels 40. der Zusatz, wegen höherer Berpflegungskosten in Krankheirsfällen, 
und im Artikel 25. der Zusatz, wegen der die Bestimmungen der Kartel- 
Konvention etwa verdndernden Bundestags-Beschlüsse, fedblr. 
Indem diese Konventien, welche vom Tage der beiderseits zu gleicher 
Zeit zu bewirkenden Publikation an in Kraft trict, hierdurch zur allgemeinen 
Kenntniß gebracht wird, ist es der Wille Sr. Majestaet des Königs, daß 
dieselbe von allen Militair= und Civil-Bebörden, wie auch von sämmtlichen 
Allerhöchst= Ihren Unterthanen in allen Stücken auf das Genaneste befolgr 
werde. 
Aachen, den 22sten Oktober 1818. 
Der Staatskanzler 
C. Fürst v. Hardenberg. 
 
	        
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