Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1818. (9)

— 181 —. 
8. 12. 
Die gegemwärtige Berordnung findet übrigens nur auf diejenigen Pro- 
vinzen um Theile Unserer Monarchie Anwendung, welche bei der Bekannt- 
machung des. Edikts vom 28sten Oktober 1810. mit derselben vereinigt waren. 
Wir befehlen Unserm Staats-Ministerium, Unsern Regierungen und 
Kreiabehbrden, diese Verordnung ihrem ganzen Inhalte nach zur Ausführung 
zu bringen. 
Urkundlich unter nserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und Bei- 
drückung Unsers Königlichen Insiegels. 
Gegeben Berlin, den 15ten September 1818. 
L. 8S.) Friedrich Wilhelm. 
C. Fürst v. Hardenberg. v. Altenstei 
Beglaubigt: 
Friese. 
(No. 300.)
	        
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