Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1819. (10)

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unmittelbar unker ihm stehend, behält, und sich sefnen übrigen Geschäften 
als Staatskanzler und der allgemeinen Ober-Anfsicht und Kontrolle jeder 
Verwaltung desto ungestörter widmen kann. 
7) Da der Präsident Friese Mir vorgestellt hat, daß es die Kräfte eines 
Mannes übersteige, die dreifachen Dienstpflichten eines Präsidenten des 
Schatz-Ministerii, der Bank und des Staats= Sekretariats gehörig zu 
erfüllen; so habe Ich ihn, da ohnehin ein besonderer Chef des erstern 
in der Person des Grafen von Lottum ernannt ist, von dem Präsidio 
desselben und von der in Rücksicht desselben ihm übertragenen Beiwoh- 
nung der Ministerial = Sitzungen entbunden und seinen Wirkungskreis, 
mit Bezeigung Meiner Zufriedenheit, auf das Staats= Sekretariat im 
Staatsrath und das Bank-Prasidium beschränkt. 
Ais Sekretair des Staats-Ministerii und zur Führung des Protokolls 
in demselben ernenne Ich, jedoch ohne Stimme, den Geheimen Rath 
Dunker. 
Hiernach wird das Ministerium das weiter Erforderliche überall besorgen. 
Berlin, den 1I Iten Januar 1810. 
Friedrich Wilhelm. 
An das Staats-Ministerium. 
  
(No. 507.) Bekanntmachung über die Kartel-Konvention zwischen Preußen und Olken= 
burg. Vom r#aten Januar 1819. 
Jiichen der Königlich -Preutischen und der Herzoglich -Oldenburgschen 
Regierung ist unter dem heutigen Dato eine Kartel-Konvention abgeschlossen 
worden, welche in allen Punkten mit der durch die Gesetzsammlung No. 457. 
publizirten Kart#l-Konvention vom 31sten Oktober 1817. zwischen Preußen 
und Lippe-Detmold uͤbereinstimmt. 
Indem diese Konvention, welche vom Tage der beiderseits zu gleicher 
Jeit zu bewirkenden Publikation an in Kraft tritt, hierdurch zur allgemeinen 
Kenntniß gebracht wird, ist es der Wille Sr. Majestaͤt des Koͤnigs, daß 
dieselbe von allen Militair- und Civilbehoͤrden, wie auch von saͤmmtlichen 
Allerhoͤchst-Ihren Unterthanen in allen Stuͤcken auf das Genaueste befolgt 
werde. 
Berlin, den 12ten Januar 1819. 
Der Staatskanzler 
C. Fuͤrst von Hardenberg. 
 
	        
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