Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
SNo0 -, 15. —
(No. 547.) Allerhöchste Kabineksorder vom öten Mai 1819., betreffend die Rechte und
Pflichten der bäuerlichen Wirthe im Großherzogthum Posen und in den
mit Westpreußen vereinigten Distrikten.
Di die Patente vom oten November 1816., wegen Wiedereinführung
des Allgemeinen Landrechts und der Allgemeinen Gerichts-Ordnung in das
Großherzogthum Posen und die mit der Provinz Westpreußen vereinigten
Distrikte, sind die vorläufigen Besti mungen Meiner Ordre vom Zten Mai
1815. wegen der Justiz-Einrichtung im Großherzogihum Posen und die hier-
auf gegründete Bekanntmachung der Organisations-Kommissarien de dato
den I2ten Juli 1815. aufgehoben und außer Wirkung gesetzt. Oem gemäßg sind
die Rechte und Pflichten der bäuerlichen Wirthe an den ihnen zur Kultur und
Nutzung eingerdumten Stellen und die Befugnisse der Gutsherren zu ihrer
Entsetzung, so weit darüber in besonderen Vertragen nicht anderweitige Be-
stimmungen getroffen sind, lediglich nach dem §. 15. der vorgedachten Patente
und den FF. 620. ff. Tit. 2 I. Theil I. des Allgemeinen Landrechts zu beurtheilen
und Entsetzungen der bäuerlichen Wirthe, außer den hierin bestimmten Fällen,
blos auf den Grund gutsherrlicher Kündigung, nicht zulassig. Indem Ich
dies dem Staats-Ministerio auf dessen Bericht vom Zusten März d. J. zu
erkennen gebe, beauftrage Ich dasselbe, zur Beseitigung aller Zweifel, diese
Meine Willensmeinung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und die Be-
hörden dem gemäß zu instruiren.
Berlin, den öten Mai 1810.
Friedrich Wilhelm.
An das Staats-Ministerium.
Bb [o. 548.)
en zu Verlin den 20sten Juli 1819.)