(No. 570.) Jolltarif föe die Weichsek-Schiffbrücke bel Kurzebrak. Bom Iten No-
vember 1819.
A. Für die Passage üöber die Weichfel-Schiffbräcke bei Kur-
zebrak zahlt:
1) Jeder Mensch, ohne Unterschied, ob er zu Fuß, zu Pferde oder im
Wagen iit: . . . .. Einen Groschen Pr.
2) jedes Pferd, mit Ausnahme der Bestimmung unter Nr. 3,
es mag los gefuͤhrt werden oder angespannt seyn... ... Drei Groschen Pr.
3) jedes Pferd, welches vor einem mit Kaufmannsguͤtern
beladenen Wagen eines Frachtfuhrmanns, oder vor einem
Enrapostwagen, der Reisende transportirt, angespannt
..................................... Sechs Groschen Pr.
4) sedes Stück Rindvri Drei Groschen Pr.
5) jedes Fohlen, Kalb oder Schwen. Einen Groschen Pr.
6) jedes Schaaf, Lamm oder Ziegge ..... ... Neun Pfennige Pr.
Befreiet von dem Brückengelde sind blos:
1) Militairkommandos, Militairtransporte, Lieferungsfuhren, gegen Vorzei-
gung der Marschrouten, Pässe oder Lieferungsordern;
2) Kbniglicher Vorspann, gegen Vorzeigung des Vorspannpasses, auch Pferde
und Leure, die zum Vorspann gehen oder davon zurückkommen, gegen
Vorzeigung der Amtsorder;
3) Kreis= und Kommunalhölfen bei öffentlichen Anlagen, Feuer= und Wassers-
noth, auch Ausreuter und Bolen, in öffentlichen Kreis= und Kommu-
nalangelegenheiten, letztere gegen Vorzeigung einer Polizeiorder;
4) Die ordinairen Posten und Beiwagen, wie auch die von Führung derselben
leer zurückgehenden Pferde und Leute.
B. Für den Durchlaß zahle:
1) a. Ein heladenes Gefäß von 10 Last und darüber stromab. Einen Rehlr.
b
. ein dergleichen stromauf .......... ... Fuͤnf und Vierzig Groschen Pr.
c. ein unbeladenes von derselben Groͤße strom-
auf oder stromab. .. ......... ..... Dreißig Groschen Pr.
2) a. ein beladenes Gefaͤß unter 10 Last und bis
incl. „ Last stromllllll Fünfund Vierzig Groschen Pr.
b. ein dergleichen tromaff Achtzehn Groschen Pr.
#e. ein unbeladenes stromubbe... . Vierund zwanzig Groschen Pr.
d. ein dergleichen stromaleff .. Funfzehn Groschen Pr.
3) a. ein beladenes oder unbeladenes Gefäß unter
2 Last stromab .... ... . ... . . .. ... Funfzehn Groschen Pr.
b. ein dergleichen stromauf ............. Zwoͤlf Groschen Pr.