Anhang
zur
Gesetz Sammlung
fuͤr die
Konigliche n P reußisich cn Sit. aaten.
No,. Haupt= Konvention "
zu
Vollziehung des, zwischen Ihro Koͤnigl. Majestaͤten von Preußen und von Sachsen
zu Wien am 184en Mai 1815. abgeschlossenen Friedens-Traktats und zu nähercx
Beslimmung der, durch diesen Traktat veranlaßten Auseinandersetzungen und.
Ausgleichungen. ·
D. Se. Majeßaͤt, der Konig von Preuslen, und Se. Majestat, der Koͤnig von Sachsen, in dem Arkikel 14.
tes Winer Feredenbertrages vom 18ten Mai 1815., dahin übereingekommen, Kommissarien zu ernennen,
1##n auf eme genaue und auss'ührliche Weise, die, in den 6ten bis 1ten und I6ten bis 20sten Ärtikeln, er-
wähnten Gegens nde in Ordnung zu bringen; hicrnächst in dem Ark. 15. des gedachten Vertrags, Se. Ma-
jesiar, der 3.aiser von Ocstreich, Ihre Vermittelung für alle, zwischen dem. Kdniglich -Preubischen und dem
Khulalich-Süsischen Hofe, in Folge der, durch den 2ten Ariikel fetgesetzten- Gebiets abtretungen, udthig
Keworernen Aucrinandersehzungen, angeboten, und beide hehe kontrahtrende Tbeile diese Vermiktelung sowohl
n Allgemeinen, als anch besonders für die Auseinandersehungen, bereitwilligst angenommen haben, mit
weschen die, in dem Zten und 14ten Arkikel erwähnten Kenmissontn beauftkast worden; so haben sich, in
Gemänheit dieser Bessunmungen, bald nach der Natisikurion des mehrgedachten Wiener Vertrags, die von
beiden tegierungen ernannten Friedensvollziehungs- und Ausgleichungs-K isni in Dresden vereintget,
und diese Verhandlungen, unter Mitwirkung des, von Sr. Majestät, dem Kuser von Ocflreich, dazu bestellten
Vermittclungs-Kommissarii, begonnen. # 3 4
« Obgleich nun solchergestalt, bis zum April des verganzenen Jahres, mehrere wichtige Gegenstände
durch gedachte betderserige! Kommissionen, und unter vorerwähnter Vermittelung, zur vollkommensten Zu-
friedenheit der beiden hohen kontrahirenren Theile, erdrkert und abgeschlossen, auch andere, zu den nach-
maligen Vereinigungen, verbereitet werden; so schien es doch beiden Regierungen wünschenswerth, zu noch
mehrcrer Beschleunigung und Vereinfachung der Verhandlungen, Spczial-Bevollmächtigte zu ernennen, und
durch Dse die - enen Anstände zu beseitigen und den gänzlichem, Absehluh des Friedensvollziehungs-
Geschäfts zu bewirken. v " ·". -
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Nath,dermalmäaußerokscntkgchmGesanrkcuundbevollsnäkhti·.1tenMinisiekum«Ildniglich-Säcl)siscl)cn Hofe,
Johann Ludwig von Jordan, Ruter des rothen Adlerordens 26ter Klasse mit Eichenkaub, und des ciserneu
reuzes 2ter Klasse am weisen Bande; des Russt den t. Annenordens 1ster und des St. Wlakimirordens
Zter Klasse; Grehkreuz des Cwil-Verdienstordens zur Baierschen Krone und des Schwedischen Nordsiernordens;
Kommandcur des Oestreichischen Leopold= und des Dänischen Danebrbgordens; Nitter des Spanischen Ordens
Carls des dritten u. s. w.; und Se. Majestät, der König von Sachsen, Dero Gebeimen Rath und Kammer-
herrn, auch austerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister an dem Koniglich-Prerßischen Hofe,
Hans August Fürchtegott von Globig, Komthur des Kdniglich -Sächsischen Civil-Verdienstordens, mit
unmittelbaren Aufträgen versehen, welche, nach Auswechselung ihrer, in guter und gehdriger Ferm befun-
denen Vollmachten, über folgende Artikel übereingekemmen sind: 6 -
Art. I. Was zuvörderst die, in nurgedachtem Traktate Ark. 2. bezeichnete Grenzlinie der abge-
keetenen Distrilte und Gebicte bekrifft, so hat man sich, zu möglichster ##eseitigung der, bei deren vorläufigen
gemeinschaftlichen Vesichtigung und Aufnahme, über die Auslegung und Anwendung einiger Besummungen
dieses Traltats sich ergebenen Jweifel, sowohl Überhaupt, als m elbsicht der Zertheilung zusammengehbriger
Grundstücke unter verschicdene Landeshoheit, im nachstehender Ma vereiniget.
4) Von
Grenze.