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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagaten.
— No. 8. —
(No. 427.) Vestätigungs-Urkunde wegen einiger das osipreußische landschaftliche Feuer-
sozietät-Reglement betreffenden Bestimmungen. Vom 1 8ten März 1819.
Wa Friedrich Wilhelm, von Goltes Gnaden, König von
Preußen r. c.
haben Uns diejenigen Beschlüsse vortragen lassen, welche von dem letzten
General-Landtage in Ostpreußen, als nähere Bestimmungen und Zusätze zu
dem, von Uns unter dem 22sten April 1800. bestätigten Reglement der ver-
einigten Land-Feuersozieldt im Bezirk der ostpreußischen Landschaft in Vor-
schlag gebracht worden sind. Nachdem Wir darüber das Gutachten Unsers
Staatsraths erfordert haben; so setzen Wir hiermit, wie folget, fest:
Arrikel I.
Den Beschluß zu §. 21. des gedachten Reglements:
den Annahme-Beitrag von drei Pfennigen preußisch für den Thaler
um zwei Pfeunige zu erhöhen, mithin auf fünf Pnnige für den
Thaler zu bestimmen,
bestätigen Wir nur unter der Bedingung:
daß auch die gegenwärtig schon aufgenommenen Mitglieder der
Sozietät diese Erhöhung mit zwei Pfennigen für den Thaler
nachzahlen.
Artikel II.
Den Beschluß zum §. 8. des Reglements:
daß die rückständigen Beitrags-Summen verzinset werden sollen,
bestätigen Wir nur in der Ar#t#:
daß die Verzinsung derselben schon vier Wochen vom Tage der
erlassenen Aufforderung zur Zahlung an gerechnet, mit ein halb
Prozent für den Monat, ihren Anfang, und die Feuersozietäts=
Direktion bei ihren erekutivischen Maaßregeln auch auf die Einzie-
hung dieser Verzugszinsen von Amtswegen Rücksicht nehmen solle.
Jabrgang 1819. N Artikel