Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1819. (10)

77 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Stagaten. 
  
— No. 8. — 
  
(No. 427.) Vestätigungs-Urkunde wegen einiger das osipreußische landschaftliche Feuer- 
sozietät-Reglement betreffenden Bestimmungen. Vom 1 8ten März 1819. 
Wa Friedrich Wilhelm, von Goltes Gnaden, König von 
Preußen r. c. 
haben Uns diejenigen Beschlüsse vortragen lassen, welche von dem letzten 
General-Landtage in Ostpreußen, als nähere Bestimmungen und Zusätze zu 
dem, von Uns unter dem 22sten April 1800. bestätigten Reglement der ver- 
einigten Land-Feuersozieldt im Bezirk der ostpreußischen Landschaft in Vor- 
schlag gebracht worden sind. Nachdem Wir darüber das Gutachten Unsers 
Staatsraths erfordert haben; so setzen Wir hiermit, wie folget, fest: 
Arrikel I. 
Den Beschluß zu §. 21. des gedachten Reglements: 
den Annahme-Beitrag von drei Pfennigen preußisch für den Thaler 
um zwei Pfeunige zu erhöhen, mithin auf fünf Pnnige für den 
Thaler zu bestimmen, 
bestätigen Wir nur unter der Bedingung: 
daß auch die gegenwärtig schon aufgenommenen Mitglieder der 
Sozietät diese Erhöhung mit zwei Pfennigen für den Thaler 
nachzahlen. 
Artikel II. 
Den Beschluß zum §. 8. des Reglements: 
daß die rückständigen Beitrags-Summen verzinset werden sollen, 
bestätigen Wir nur in der Ar#t#: 
daß die Verzinsung derselben schon vier Wochen vom Tage der 
erlassenen Aufforderung zur Zahlung an gerechnet, mit ein halb 
Prozent für den Monat, ihren Anfang, und die Feuersozietäts= 
Direktion bei ihren erekutivischen Maaßregeln auch auf die Einzie- 
hung dieser Verzugszinsen von Amtswegen Rücksicht nehmen solle. 
Jabrgang 1819. N Artikel
	        
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