Uns unmittelbar zu vollziehende Instruktion bestimmt, und durch das Amts-
blatt der Regierung bekannt gemacht werden.
Für die Verschiedenheit des kleinen Grundbesitzes und Gewerbebekriebs
kann, nach dem Ermessen der obersten Verwaltungsbehörde, zwischen der
vierten und fünften noch eine Klasse eingeschaltet werden. Mehr als sechs
Klassen werden nirgend gebildet.
S. 4.a) Die Hobung geschieht in der Regel nach Haushaltungen.
b) Zur Haushalltung gehört der Hausherr, oder wo Frauen selbstständig
eine Wirthschaft führen, die Hausfrau, mit ihren Angehörigen, denen
sie Wohnung und Unterhalt geben.
c) Kostgänger, oder Personen, die mit Gehalt oder Lohn zu Dienstleistungen
angenommen sind, werden nicht zu den Angehörigen einer Haushaltung
gezählt.
d Steuerpflichtige, welche weder einer bestenerten Haushaltung angehören,
noch eine eigene Haushaltung führen, zahlen die Hälfte des Steuersatzes
ihrer Klasse als Personensteuer.
ge#) In der untersten Klasse wird die Steuer überhaupt von den einzelnen
Zahlungspflichtigen, mithin auch von jedem besteuerten Angehörigen
einer Haushaltung, als Personensteuer, entrichtet, jedoch sollen aus
einer und derselben Haushaltung niemals mehr als drei Personen diese
Steuer bezahlen.
K. 5ö. Die Steuer beträgt monatlich:
a) in der ersten Klasse
aa) fuͤr die Haushaltung Vier Thaler Preußisch,
bb) fuͤr einen Einzelnen Zwei Thaler -
P) in der zweiten Klasse
aa) fuͤr die Haushaltung Zwei Thaler Preußisch,
bb) fuͤr einen Einzelnen Einen Thaler -
c) in der dritten Klasse
aa) für die Haushaltung Einen Thaler Preußisch,
bb) für einen Einzelnen Zwölf Groschen Brandenburgisch;
20 in der vierten Klasse
aa) für die Haushaltung Acht Groschen Brandenburgisch,
bb) für einen Einzelnen Vier Groschen -
e) in der Zwischenklasse zwischen der vierten und fuͤnften, wo dieselbe nach
K. 3. statt findet
aa) für die Haushaltung BVier Groschen Brandenburgisch,
bb) für einen Einzelnen Zwei Groschen -
Jabrgang 1820. X H ln