Neuere oberstrichterliche Erkenntnisse. 245
! Nebersicht
über die neuneren Ergebnisse der Rechtsprechung des
obersten Gerichtshofes in Gegenständen des Gre
rechtes und Civilprozesses
16. — 30. Juni.
I. Zur Proz.-Ordn. vom 29. Apeil 1869.
Art. 31 Abs. 4 mit Art. 511. Wenn die
Widerklage ein Rechtsverhältniß betrifft, dessen materielle
Verbescheidung dem Einzelurichter entzogen ist,
steht die Prüfung auch der Frage, ob der Gegenanspruch
mit dem Klagsanspruche im rechtlichen Zusammenhange
stehe — Proz.-O. Art. 31 — dem
Einzelurichter zu, wie sich aus Art. 31 Abs. 4 im
Zusammenhalte mit Art. 511 ergibt. — Urth. vom
26. Juni HVNr. 1863. —
Art. 683 S. unten Art. 1040.
Art. 760. Die Unzulässigkeit einer Nlchtigkeitsbeschwerde
gegen eine hypothekenamtliche durch
das Bezirksgericht in II. Instanz erledigte Verfügung
wurde wiederholt — vgl. Sammlg. Bd. 2 S.
545 Nr. 189 — Bl. f. RA. Bd. 38 S. 45 — ausgesprochen
mit Urth. v. 27. Juni HVNr. 1884. —
Art. 798 u. 810. Eine in einer Kuratelsache
von Vormündern gegen eine auf Beschwerde von
einem Bezirksgerichte erlassene Entscheidung dadurch
eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde, daß sie diese bei
dem Landgerichte zu Protokoll gaben und daß hierauf
das Landgericht dieses Protokoll sammt den
einschlägigen Akten an den obersten Gerichtshof einbeförderte,
wurde wegen Mangels eine Anwaltsbestellung
— Proz.-O. Art. 798 und 810 — als
nichtig verworfen mit Urtheil vom 19. Juni HVNr.
1859
Art. 1040. Der Ausspruch, es werde die erhobene
Klage in der Hauptsache als gegenstandslos