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Ein weiterer Punkt ist 6) daß jede Haupt-Rubrik von Ausgaben,
wenm, eß irgend indglich ist, zu einer und derselben
Zeitugeschehe. In · dieser Beziehung ist es z. B. eine
zweckmäßige Anordnung, daß alle Bittschriften um Ertheilung
von Pensionen zu einer gewissen bestimmten Zeit eingereicht
werden müssen, wo alsdenn alle mit einemmal erledigt
werden. Man uͤbersieht hier nicht nur besser, was man
für die betreffende Rubrik ausgibt, wird aufmerksam, nicht
zu viel auszugeben; sondern man weicht auch den Anwandlungen
von Laune und Hitze aus, die bei einer vereinzelten
Fesisetzung solcher Ansgaben fast unvermeidlich sind. Endlich
ist noch unter dieser Einheit begriffen 7) gehdrige
Subordinirung der verschiedenen Kassen unter eine
General--Kosse, nicht blos bei den Einzelnen Ausgabe-Rubriken,
sondern auch in dem ganzen Etat der Ausgaben überhaupt
— zum Zweck der Uebetsicht wieder, und um Chikanen
der einzelnen Kassen-Verwaltungen unter einander zu
verhüten. Dieser Einheit aber eine wahre Bollendung zu
geben und dadurch wieder das Planmäßige iim'den Staats-Ausgaben
zu befdrdern, sollten b) billig in jedem Lande
General-Etats formirt werden, bei welchen man alle
Staats-Ausgaben und Staats-Einnahmen unter Einem
Blick sammelte, um das Verhältniß derselben, das Planmäßige
auch für jedes Jahr zu übersehen. Es sollte also
erstlich über jeden Zweig der Staats-Verwaltung
ein General-Etat entworfen werden; und man sollte alsdenn
wieder diese einzelnen General-Etats zusammehrangiren zu
einem allgemeinen »General-Etat des ganzen
Jahrs. Doch müssen ch diese Gemral-Etats nicht nur
so von einzelnen Jahren, sondern von Jahrzeh'en
den, ganzen Regierungen, halben und ganzen
Spiniler'S Pollilk. 10