Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

MGGB'I.  1173

Nr.  13822.
Bekanntmachung,  Landwehrbezirkseintheilung  betreffend.

K.  Staatsministerium  des  Innern  und  fl.  Kriegsministerium.

Inhaltlich  einer  Bekanntmachung  im  Gesetz=  und  Verordnungsblatt  Nr.  41  vom
16.  Juli  lfd.  Is.  Seite  696  werden  die  Bezirksämter  Aibling,  Oberviechtach,  Hofheim
und  Schwabmünchen  neu  errichtet,  die  ihre  Wirksamkeit  am  1.  Oktober  lfd.  Is  beginnen
werden.

Sie  bilden  gemäß  §  1,  der  W.O  selbständige  Aushebungsbezirke  und  verbleiben  als
solche  bei  den  bisher  für  die  betreffenden  Territorien  zuständigen  Landwehrbezirken.

Demgemäß  ist  in  Anlage  1  der  W.O  für  das  Königreich  Bayern  vom  19.  Jannar  1889
bei  den  Verwaltungs=  (bezw.  Aushebungs-)  Bezirken  einzuschalten

bei  jenen  des  Landwehrbezirks  Rosenheim:  „Bezirksamt  Aibling“  nach  Bezirksamt
Rosenheim;

bei  jenen  des  Landwehrbezirks  Amberg:  „Bezirksamt  Oberviechtach“  nach  Bezirksamt
Waldmünchen;

bei  jenen  des  Landwehrbezirks  Kissingen:  „Bezirksamt  Hofheim“  vor  Bezirksamt
Königshofen;

bei  jenen  des  Landwehrbezirks  Augsburg:  „Bezirksamt  Schwabmünchen“  nach  Bezirksumt
  Augsburg.

Die  dem  vorstehenden  gemeinschaftlichen  Ministerialerlasse  entsprechenden  Aenderungen
der  Anlage  1  der  Wehrordnung  sind  handschriftlich  vorzunehmen.

München,  den  28.  September  1900.

Dr.  Frhr.  von  Feilitzsch.  Frhr.  von  Asch.

 

INr.  21774.

Bekanntmachung,  die  Errichtung  neuer  Bezirksämter  betreffend.
fl.  Staatsministerium  des  Innern.

Im  Hinblicke  auf  die  durch  §  3  der  Allerhöchsten  Verordnung  vom  12.  Juli  lfd.  Is.
„die  Errichtung  neuer  Bezirksämter  betreffend“  (Ges.=  und  Ver.-Bl.  S.  696)  ertheilte
Ermächtigung  wird  bestimmt,  daß  das  k.  Bezirksamt  Rockenhausen  am  1.  Dezember  1900
seine  Wirksamkeit  zu  beginnen  hat.

München,  den  1.  Oktober  1900.
Or.  Frhr.  v.  Feilitzsch.