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g. 3al. Diese Anweisungen müssen, wenn sie nicht von dem Landschafts-Di-
rektor selbst angegeben sind, doch von demselben oder seinem Stellvertreter mirgezeichnet
eyn.
sey . 342. Jede Anweisung, welche eine Eintragung in die Depositalbücher ver-
anlaßt, wird vom Derernenten in die Mandatenliste eingerragen.
K. 343. Oiese Deposital-Mandatenliste wird nach folgendem Schema angelegt:
1) Eine jede Masse erhält ein besonderes Blakk.
2) Die Seite links ist für Einnahmen, die rechts für Ausgaben bestimmr und derge-
stalt überschrieben.
3) Ganz oben, über beide Seiten laufend, befindet sich der Name der Deposital-
masse: z. B.
„Landschaftlicher eigenthümlicher Fonds;“
er:
„Viktorsche Kündigungsmasse.“
4) Die Einnahmeseite zerfällt in folgende Abtheilungen:
a) No.
b) Tag der Verfügung.
c) Name des Deponenten.
4) Gegenstand der Annahme.
aa) baar,
bb) in Aktivis,
Pc) in andern Effekten.
e) Tag der Befolgung des Annahmebefehls.
1 Faͤllt weg.
5) Die Ausgabeseite enthält folgende Unter-Abtheilungen:
a) No.
)
d) Tag des Ausgabe-Befehls.
c) Name des Empfängers.
d) Bezeichnung des herauszugebenden Gegenstandes.
aa) baar,
bb) in Aktivis,
c) in andern Effekten.
e) Tag der Befolgung des Ausgabe-Befehls.
s) Faͤllt weg.
§. 344. Der Decernent krägt bei Erlassung der Anweisung den Inhalt dersel-
ben in die betreffende Mandatenliste und zwar in die Abtheilungen a, b„, c d, ein.
345. Seite und Nummer der Mandatenliste werden auf dem Mandat so-
wWohl im Enkwurf als auch in der Reinschrift vermerkt.
. 3Z46. Die vollzogenen Verfügungen werden an den ersten Kassenkurator ab-
gegeben, der sie, wenn ihnen der K. 3J. bezeichnete Vermerk fehlt, sofort der Land-
schafts-Direktion zurückreicht, um enkgegengesetzten Falle aber in ein zur Kontrolle der
Geschäftsverwalkung nach folgendem Schema anzulegendes Journal eintragt.
(fortlaufende) No.
Inhalt der Anweisung.
Tag der Befolgung der Rückgabe.
5. 347.