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nitirung mit summarischer Angabe ihres Flächeninhalks; und die ndhere Beschrei-
bung aller nicht schon in dem Vermessungs= und Bonitirungsregister nachgewie-
senen Umstände, welche auf deren richtige Würdigung von Einfluß sind;
3) die Angabe der Umlaufs= und Schlageintheilung des Ackerlandes und der hier-
bei stattfindenden Fruchtfolge, Düngung und Bearbeitung; ferner
der Benutzungsart der Wiesen und Hütungen;
5) desgleichen der Forsten und Seen, und überhaupt aller zur eigenen Benutzung des
Gutes gehörigen Grundstücke;
6) die Nachweisung des jetzt vorhandenen und sonst gewöhnlichen Viehstandes;
7) die Angabe der Dienstbarkeiten, welchen das Gut unterworfen, oder zu welchen
dasselbe berechriget ist;
8) die Nachweisung der Art und Weise, wie die auf dem Gute vorkommenden Ge-
spann= und Handarbeiten bestritten, imgleichen der Art und Weise, wie das Zug-
vieh unterhalten wird, und die Arbeiter gelohnt werden;
0) die Nachweisung von allen Nakuralerträgen der zum Anschlage kommenden Wirth-
schafts-Arbeiten, wie sie bisher statt gefunden Faben:
10) die Beschreibung der Art und Weise, wie sie zu Gelde gemacht werden, und die
Nachweisung der bisher bezogenen Gelderträge;
II) die Nachweisung und Beschreibung der kleinen Pachtstücke, Zehnten, Natural-
und Geldgeflle.
Kmz dieses Informations-Prokokoll giebt eine Darstellung aller Anschlagsge-
enstände, und die über ihren Ertrag berbeigeschaffen. Nachrichten. Die Art und
deise, wie dieselben herbeizuschaffen sind, bleibt ganz dem Ermessen der Kommissarien
überlassen. Sie sind weniger die Grundlage der Taxe, als sie ihnen nur von allem,
was dahin gehörk, eine zusammenhängende Uebersicht und nähere Anleitung geben soll,
auf welche Umstände sie bei der speziellen Begründung der Tare ihre besondere Aufmerk-
samkeit zu richten, welchen Quellen sie dabei nachzugehen haben. Sie werden dadurch
zuglech in den Stand gesetzt, bei der speziellen Aufnahme angemessene Kritik zu üben,
1 h selbst ror Irrthümern zu hüten, die zur Sache zu vernehmenden Zeugen und Sach-
verständigen auf die richtigen Wege zu leiten, und vorkommende Widersprüche aufzu-
klären. Damit sie dieses Erfolges aber versichert seyn können, müssen sie gleich von
Anfang bemühr seyn, sich alle hieher gehörige Notizen aus zuverlässigen Quellen, vor-
zugsweise durch eigene Ansicht und Beobachtung, nächstdem aber durch Rücksprache
mit den am besten unterrichteten und zuverlässigsten Personen und wiederholte Nach-
frage bei mehreren derselben zu verschaffen. Oie einzufordernden Wirthschaftsregister
werden ihnen bei verständiger Benutzung zwar manmigfache Aufschlüsse geben; es ist
jedoch bei deren Prüfung und Benutzung große Vorsicht nöthig.
S. 10.. Nach dieser Vorbereitung geben die Kommissarien zur näheren Ermit-
telung und Untersuchung der Umstände über, welche nach Anleitung der Targrundsätze
zur Begründung der Ertragsanschläge und Tare erforderlich sind. Dies geschieht we-
en jedes besonders abzuhandelnden Gegenstandes in möglichst folgerechter Entwickelung
beselben nach den aufgenommenen und zusammenzuhaltenden Verhandlungen.
K. I Hiebei kommen in Betracht:
1) der von den Kommissarien allein oder mit Zuziehung von Sachverständigen vorzu-
nehmende Augenschein, ’
11u2 2) die