Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821. (12)

Zu oͤffentlichem Glauben: 
Namen, Unterschrift und Siegel 
4) Bemerkung: 
— — 
296 
Beilage C. 
Schema zu den Pfandbriefen. 
  
1) Umschrift: Der verbundenen Posenschen Landschaft. 
2) Inhalt: Privilegirter Pfandbrief über . N. Thaler Cou- 
rant, zu WVierzehn Thaler die Mark fein gerechnet, 
welcher sowohl zur Sicherheit des Kapitals als der 
Zinsen, unter der gesammten Böürgschaft der am 
Kreditsystem verbundenen Gmsbesitzer des Grog- 
herzogthums Posen, und mit der, in der landschaft- 
lichen Kredit-Ordnung näher bestimmten besondern, 
Verpfändung des, in dem gedachten Großherzogthum 
und dessen N. J. Kreise belegenen, Gutes N. J. auf 
dieses Gut von den Bevollmächtigten der gemeinen 
Landschaft, in Gegenwart der Abgeordneten des die 
Hypothekenbücher führenden Gerichts ausgefertiget 
und unter Nro. des Registers eingetragen 
worden. 
Posen den 
Direktor 
des Gerichts. meinen Landschaft. 
(Unterschrift und Siegel.) 
3) Rückseite: Eingetragen in dem Hypothekenbuch 
(nähere Bezeichnung) 
den ten 
(Unterschrift.) 
  
und Bevollmaͤchtigte der ge- 
Zu diesem Pfand- 
briefe werden vom 
ab Zins- 
Coupons auf jeden In- 
haber geltend von fünf 
zu fünf Jahren ausge- 
reicht. Der Vorzei- 
ger des letzten Cou- 
pons erhält die Zins- 
Coupons auf die fol- 
genden fünf Jahre. 
Posen den 
(Unterschrift) 
Eine vollständige polnische Uebersetzung wird nebenbei gedruckt, 
und der Vermerk wegen der Zinscoupons gleichfalls unter jede Halbscheide 
in deutscher und polnischer Sprache. 
 
	        
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