Zu oͤffentlichem Glauben:
Namen, Unterschrift und Siegel
4) Bemerkung:
— —
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Beilage C.
Schema zu den Pfandbriefen.
1) Umschrift: Der verbundenen Posenschen Landschaft.
2) Inhalt: Privilegirter Pfandbrief über . N. Thaler Cou-
rant, zu WVierzehn Thaler die Mark fein gerechnet,
welcher sowohl zur Sicherheit des Kapitals als der
Zinsen, unter der gesammten Böürgschaft der am
Kreditsystem verbundenen Gmsbesitzer des Grog-
herzogthums Posen, und mit der, in der landschaft-
lichen Kredit-Ordnung näher bestimmten besondern,
Verpfändung des, in dem gedachten Großherzogthum
und dessen N. J. Kreise belegenen, Gutes N. J. auf
dieses Gut von den Bevollmächtigten der gemeinen
Landschaft, in Gegenwart der Abgeordneten des die
Hypothekenbücher führenden Gerichts ausgefertiget
und unter Nro. des Registers eingetragen
worden.
Posen den
Direktor
des Gerichts. meinen Landschaft.
(Unterschrift und Siegel.)
3) Rückseite: Eingetragen in dem Hypothekenbuch
(nähere Bezeichnung)
den ten
(Unterschrift.)
und Bevollmaͤchtigte der ge-
Zu diesem Pfand-
briefe werden vom
ab Zins-
Coupons auf jeden In-
haber geltend von fünf
zu fünf Jahren ausge-
reicht. Der Vorzei-
ger des letzten Cou-
pons erhält die Zins-
Coupons auf die fol-
genden fünf Jahre.
Posen den
(Unterschrift)
Eine vollständige polnische Uebersetzung wird nebenbei gedruckt,
und der Vermerk wegen der Zinscoupons gleichfalls unter jede Halbscheide
in deutscher und polnischer Sprache.