Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821. (12)

Drittes Sachregister. u 
D. 
Danziger Hasta und Biunenhewäsler, Pollzel-Ordnung für felbige. 21.091. 2e#— Slcherung der 
dort zu entrichtenden Zollgefaͤlle. ibid. 25. deq. · « 
Dcknnemafk,sdnlgtelch,Dandelsttaktatmitselblgem.18..«tsö.—ct«sckmltdemsitbeuwegcs 
AutkawusSchwebischJpommekautxddekJnselRügeu»Wasercosts-Mistgas- 
Dänaenmk.lsclahqnwöc—Kartelkouveutionmltselblgem.21.U. 
MkmstadtzHessen-,Großherzogthum,s..52essea-datmstadt. 
Dechantm,Lacw-,unddekeuStellvu-ttetek,sindsnrhalmnqbusMsOdecReMe 
rings-Akatsblattsvekpsilchket.19.149.150. 
Defkauoationen,LSteuersunvZoll-Defmvbatiyuen. 
Deklarationen fremder Waaren; .letztere. 
Denunzianten-Antheile an Geldstrafen, s. letztere. 
Deparkemenks, vormals Feanzöfisch-Hanseatische, Gesetz über die gutsherrlichen anb bluerlichen Ver- 
hältnisse in den zu selbigen gehörig gewesenen Landeschellen. 20. 169. ' 
Depositalgelder, können zum Ankaufe von Staatsschuldscheinen verwendet werden. 21. 46. 
Dermbach, Bezirk im Fürstenthum Fulda, wird von Preußen an Sachsen-Welmar abgekreten. 16. 
(Anhang.) 34. 55. 60. seq. !ê-! 
Deserteurs, wegen der über die wechselleitige Behandlung und Ablieferung derselben mit fremden Stas- 
. ten geschlossenen Kartelkonventionen; (letztere. — deren Bestrafung. 18.177. — fhrselbige soll 
kein Generalpardon mehr gegeben werden. ibic — Fangegeld für desertirte Militairsträflinge. 19. 25. 
— deren Aufgreifung gehört zu den Pflichten der Gendarmerle. 21. 6. 13. 
Destillirgerärhe, Verfertiger und Verkäufer derselben dürfen kein Branntweinbrennen treiben. 19. 99. 
— dürfen diejenigen nicht mebr halten, welche das Recht, Branntwein zu breunen, verloren haben. 
idi. — was rücksichtlich derselben im Allgemeinen vorgeschrieben and zu beobachten (K. 19. 10 4. 2eq. 
Detmold, Lippe= Füärstenthum, s. Lppe-Detmold. 
Deutscher Bund, (. Bund. 
Oiäten, wann eher darauf dle Gendarmerie Ansprüche hat. 21. 15. 
Diebstahl, dritter, der Miticairpersonen, dessen Bestrafung. 21. 183. — ( auch Holzdiebstähle. 
Dienste, der standesherrlichen Untersassen, Bestimmungen darüber. 20. 91. — deren Leistung von 
Seiten der Unterthanen an die Gutsherrschaften. 19. 23. — 20. 170. 171. 191. — deren Ablösung. 
20. 177. „eq. 191. — von Erbzins= und Erbpachtsgrundstücken, deren Ablösung. 21. 77. 83. sed. 
Dienstpferde königlicher Beamten und Offiziere, sind zur Vorspannleistung nicht verpflichtet. 20. 2. 
Dienstvergehen der Verwaltungs-Beamten, (. Staatödiener, Steuer= und Jollbeamte. 
Dierdorf, Amt, wird von Nassan an Preußen abgetreten. 18. (Anhang.) J1. 
Dietz; Fürsienthum, wird von den Riederlanden an Prcußen abgetreken. 18. (Anhang.) 26. — unb 
von letzterem an Nassau. ibid. 31. 
Dillendurg, Fürstenthum, wird von den Nlederlanden an Preußen abgetreten. 18. (Anhang.) 26. — 
und von letzterem an Nassau. ibid. 31. 
Direktion, (. General-Direktion. 
Disziplinar-Verfahren, gegen Studierende auf Universikäten. 19. 234. — Reglemenk für selbiges. 
19. 238. 6e0. 4 **èrv 
Domainen, Verordnung Uber dierechtliche Eigenschaft und Verußerlichkeit derfelben in den neuen und wieder 
erworbenen Provinzen. 19.7.3. — Verschenkungen derselben können nicht mehr ftatt finden. 19.74. 
—Schon verliehene werbe#n bestätigt, ibil. — Gefklle und Rechte, deren Ablösung. ibid — Vereinigung 
der dem Staate heimgefallenen Lehen mit denselben. ibid. — standesherrliche, Steuerfreihcit und Steuer- 
Plichtigkeit derselben. 20.88. — Grundstücke, Steuerpflichtigkeit derselben. 20. 135. — Rentmeister und 
Inspcktoren, Haltung der Geseh-Sammlung und des Regierungs-Amtöblatts von selbigen. 19. 149. 150. 
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