Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821. (12)

J#n Drittes Sachregister. 
PMrodukte, rohße, hegenseitiger freier Verkehr mit selbigen an den Grenzen der Niederlande. 18. (An- 
hang.) 95. — 98. 
Provinzen, jenseits der Elbe gelegene, — Verordnung über die Lehen und Fidelkommisse in selbigen. 
18. 17. — wieder vereinigte und neue, — Anwendung des §F. 19. der Kriminalordnung auf die Un- 
tergerichte in selbigen rücksichtlich der Führung von Kriminal-Untersuchungen und Fällung der Erkennt- 
nisse 1 ster Instanz in selbigen. 18. 19. — Einführung des Allgemelnen Landrechts, der Allgemeinen 
Gerichtsordnung und des Hypothekemwesens, in die zwischen den ältern Provinzen belegenen und damit 
vereinigten Distrikte und Ortschaften. 18. 45. seq. — Verordnung über die rechtiiche Eigenschaft und 
. Verzerlichkelt der Domainen In selbigen. 19. 73. — ehemals Königl. Sächsische, Aufbebung der 
Unterkhänigkeit in selbigen. 19. 21. — Errichtung von Untergerichten in denselben. 20. 65. geg. 
— Sukzession der Mantelkinder im Lehn, in selbigen. 20. 201. — sämmtliche, Handelsverkehr un- 
ter einandrr. 18. 130. 143. scal. — 19.121. — wo die Preuß. Gesetzbücher noch keine Gesetzes- 
kraft haben, Einführung der Vorschristen des Allg. 2. R. und der Krim. Ord. wegen der von Preu- 
flschen Unterthanen und Ausländern im Aus= und Inlande begangenen Verbrechen, in selbige. 20. 
129. — wieder= und neu erworbene, Aufhebung der in selbigen erhobenen ältern Steuern. 20. 136. 
437. — vormals zum Königreich Westphalen, zum Großherzogthum Berg oder zu den Französssch- 
Hansentischen Departements gehörlg, Gesetz über die gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse in 
selbigen. 20. 109. d„ed. — dasselbe findet auch auf die von Hannover abgetretenen Distrikte Anwen- 
dung. 20. 1341. — S. auch Rheinprovinzen. 
Provinzial-Schuldenwesen, (. letzteres. 
Prozesse, in gutsherrlichen und baͤuerlichen Verhaͤltnissen. 19. 251. — 20. 187. seq. — Aufbebung 
der Suspension derselben. 20. 183. — im Königreiche und dem Herzogkhum Sachsen anhängig, deren 
Abgabe und Fortsetzung. 19. (Anhang.) 8. 39. — der deutschen Bundesglieder, Leitung und Entschei- 
dung derselben durch Austrägal-Gerichte. 18. (Anhang.) 150.— 20. 120. veq. — in Provinzlal= 
und Kommunal-Schuldensachen. 20. 204. — in Gemeinheits-Theilungs= und Ablösungssachen. 
21. 84. segq. 
#upillen-Gelder, deren Verwendung zum Ankaufe von Staatoschuldscheinen. 21. 46. 
O. 
Quarantaine, Vorschriften für selbige in der Danziger Hasen-Polizei-Ordnung. 21, 22. 23. 
Quartier, Natural-, Perabreichuns desselben an Offizierc, welche in ienst-Angelegenheiten reisen. 19. 
245. — de%gl. an die auf einjährige Dienstzeit eintretenden Militair-Freiwillige. 200. 60. — sell 
für das garnisonireude Militalr in den Bürgerhäusern innerhalb einer bestimmten Frist aufhören. A#. 137. 
auf selbiges hat die Gendaermerie keinen Anspruch. 21. 4. — einstweilige Verabreichung desselben an 
Osfiziere bei Garnisons-Veränderungen. 21. 185. — S. auch Einquarticrung. 
Quatemberstener, zeitherige, im Herzogthume Sachsen. 20. 137. 
Quittungen, deren Ausstellung bei Waaren-Transporten. 18. 125. — deégl. über die Entrichtung 
des Jolls und der Verbrauchssieuer. 18.1206. — deren Verfälschung wird bestraft. 18.136.— 19. 113. 
R. 
Räehe und Rathsanditoren, Haltuns der Gesetzsammlung und dee Regierungs-Amtsblattes von selbigen. 
19. 149. 150. 
Rationen, deren Verabreichung für die Pferde beurlaubter Offiziere. 19. 26. 
Rechnungs-Kammer, (. Ober-Rechnungs-Kammer. 
Rechtspslege auf Universitäten, s. Gerichtsbarkcit. « 
Rechtssachen, in dem Koͤnigreiche und Herzogthume Sachsen anhängig, deren Abgabe und Fortsetzung. 
19. (Anhang.) 3. 39. — 21. 39. 
Rechts-
	        
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