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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
No. 1.—
(No. 634.) Allerbdchste Kabineksorder vom ##ten November 1820., die Aufhebung des
Unterschiedes zwischen der Wolle von den Schaafen der Adlichen und
Nichtadlichen im Hergogthum Sachsen betreffend.
Be- den in Ihrem Bericht vom 2#ten d. M. angezeigten Berhältnissen be-
stimme Ich hiermit, daß der Unterschied zwischen der Wolle von den Schaafen
der Adlichen und Nichtadlichen im Herzogthum Sachsen eben so, wie solcher
bereits in Beziehung auf den Vorkehr nach dem Auslande durch das Gesetz vom
26sten Mai 1818. aufgehoben worden ist, auch in Ansehung des Verkehrs im
Innern aufgehoben werde, und überlasse Ihnen, dem gemäß, das Weitere zu
verfügen.
Troppau, den 1 ten November 1820.
Friedrich Wilhelm.
An
den Staatsminister Grafen von Bülow.
(No. 635.) Verordnung über die anderweitige Organisation der Gendarmerie. Vom
Sotlen Dezember 1820.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen rc. 7.
Da die seit Bekanntmachung des Edikts wegen Errichtung der Gendarme-
rie vom Zosten Juli 1812. eingetretenen Veränderungen eine anderweitige Ein-
Jahrgang 1821. A richtung
(Ausgegeben zu Berlin den 9ten Januar 1821.)