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nen fruͤhern Orders den damaligen hoͤchsten Behoͤrden dieses Verwaltungs-
zweiges üdertragen war. Ich überlasse Ihnen solche um so mehr, als
nur Sie Mir für die Meinen Absichten entsprechende Verwaltung Ihres
Departements verantwortlich sind, und indem Ich auf diese Am die bishe-
rige Einrichtung aba#ndere, sielle Ich Ihrem Pflichtgefühle anheim, in
wie weit Sie die Gutachten der vortragenden Räthe in der betreffenden Ab-
theilung Ibres Ministeriums, welche aber in jedem Falle ihre Meinung
viritim zu den Akten zu geben haben, beachten wollen.
Dem Beamten, welcher demnächst durch Sie entfernt oder versetzt
wird, stebt der Rekurs an den Staarskanzler und an Mich frei.
Bei Beamten, deren Ernennung zum Amte nur durch Mich erfolgen kann,
muß, vor der Entlassung oder Versetzung als Strafe, ein Vortrag im Staats-
minisierium Statt finden und letzteres demnächsi Meine Entscheidung einbolen.
Die von dem Staatsministerlum ausgesprochene Ansicht, daß die jeige be-
wegte Zeit keine Motive an die Hand gede, die Bande der Digsziplin zu läsen und
die Einwirkung der die Oberauf'scht führenden Bebbrde auf diejenigen, welche durch
Rede und Schrift einen mächtigen Einflutz auf das Volk üden, zu schwächen, daß
es vicelmehr rathsam sey, jene Bande schärfer anzuziehen und diese Oberaufsicht zu
verdoppeln, ist auch die Meinige. Ich habe darüber Meine Ansichten dem Staats-=
ministerium in Meiner Order vom Ien Januar 1810. ausfücrlich eröffnet. Von
der Richtigkeit dieser Aeußerungen bin Ich noch mehr durch die Ermitlelungen über-
zeugt worden, welche bei den Untersuchungen über die demagoguchen Umtriebe
gemacht sind. Zu Meinem Leidwesen har sich hierbei ergeben, daß auch in Mei-
nem Staate mehrere dffentliche Lehrer den Verirrungen der Zeit huldigen, anslatt
wahre Intelligenz, welche die Grundlage des Staats ausmacht und auf sede Weise
befördert werden muß, zu verbreiten, die Ausartungen derselben begunstigen, ei-
nen Opposttionsgeist gegen Meine Anordnungen zeigen und sich namenrlich auf An-
gelegenbeiten der Staarsverfassung und Verwalkung eine nähere oder entferntere
Em irkung anmaaßen, welche mit der pflichtmäáßigen Führung eines Lehramts
unverträglech ist. 6
Ich kann und will die weitere Verbreitung solcher Verirrungen nichl dul-
den, da Ich denselben vorzubeugen und abzuhelfen, den ubrigen deutschen Re-
gicrungen schuldig bin; auch die Pflicht fühle, die gegenwärtige und kommenden
Generationen vor Verführung zu bewahren und nicht minder die Ehre des Lehr-
siandes und der Lehrinstitute es erfordert, von denselben unwürdige, Meinen
landesvälerlichen Absichten und ihrem hohen Berufe nicht entsprechenoe, Indivi-
duen auszuschließen.
Ich weise daher Sie, den Staatsminister Freiberrn von Altensiein an,
gegen Geistliche und Lehrer dieser Art, ohne desbalb einen Antrag von den zu-
nächst vorgezetzten Behörden abzuwarken, die ihnen durch gegenwärtige Order er-
theilte Befugnift vucksichtelos in Ausübung zu bringen und zuvördersi gegen dicje-
nigen,
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