Gesetz Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
No. 1.—
CNo. 692.) Allerhchste Kabinctsorder vom 20sten November 1821., bekreffend die Wahl
der Kuratoren bei Deposstenkassen, wo aus dem Gerichtöpersonal kein
» Kurator genommen werden kann.
Ich bestimme auf Ihren, im Berichte vom Zosien September d. J. enthaltenen
Antrag: dag bei den Gerichten, woselbst das Gerichtspersonal“ nicht so siark
ist, daß aus demselben die zur gehörigen Verwaltung der Depositenkassen erfor-
derlichen Personen genommen werden können, jeder Gerichtseingesessene, welcher
für qualifgirt erachtet wird, das Amt des Oeposstalkurators zu verwalten, sich
demselben unemtgeldlich auf drei Jahre unterziehen muß/, in sofern nicht die Gründe
obwalten, welche ihn allgemein von Annahme der Vormundschaften oder Stadt-
Aemter entbinden. Berlin, den 20sten November 1821.
Friedrich Wilhelm.
An
ie Staatsminisier von Kircheisen und von Schuckmann.
S 693.) Allerhdchste Kabinetsorder vom 19ten Dezember 182 1., die Personal-Verän-
derungen im Staatsrath betreffend.
J habe beschlossen, die durch den Abgang des Generalmajors von Groll-
mann erledigte verfassungsmäßige fünfte Stelle in der zweiten Abtheilung des
Staatsraths für die Militair-Angelegenheiten, nunmehr dem Generallientenanr
und Chef des Generalsiaabes Freiherrn von Müffling zu übertragen. Auch
will Ich genehmigen, daß der Geheime Ober-Finanzrath Beuth die durch das
Absierben des wirklichen Geheimen Ober-Finanzrathö Vorsche erledigte Stelle
sowohl un Pleno als in den Abtheilungen einnehme.
Da ulrigens nach der Verordnung vom 20sten März 1817. der Geheime
Staatsrath und Präsident Nagler zu denjenigen Staatsdienern gehört, welche
durch ihr Amt zu Mitgliedem des Staatsraths berufen sind, so isi derselbe zu dem
Plenum des Stamsraths zuzuziehen und in denselben einzuführen. Diesen Be-
simmmungen gemáß, überlasse Ich Ihnen das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 10ten Dezember 1821.
Friedrich Wilhelm.
An
deu Staatskanzler Herrn Fürsien von Hardenberg.
Jahrgang 1827. A (No. 694.)
(Ausgegeben zu Berlin den 12ten Januar 1822.)