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Gesetz Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— No. 9. —
(No. 717.) Allerhöchste Kabineksorder vom 2ten Februar 1822., betreffend die Begnadi-
nung der beim ehemaligen Herzoglich-Braunschweig-Delsschen Korps
ohne Erlaubniß in Diensten gestandenen Preußischen Offziere.
J. finde Mich bewogen, alle die Offiziere, welche ohne Erlaubniß und Abschied
aus Meinem Dienst bei dem ehemaligen Herzoglich-Braunschweig-Oelsschen
Korps, Diensie genommen haben, wegen dieses Vergehens dergestalt zu begna-
digen, daß die bereits gegen dieselben ergangenen Desertions= und Konstskations=
Erkenntuisse als aufgehoben und die Verurtheilten in den vorigen Stand zurück-
versetzt zu betrachten, auch das noch nicht eingezogene Vermögen derselben, frei-
zugeben ist; daß ferner das, gegen einen Theil derselben vorbehaltene Desertins-
verfahren gänzlich wegfallen, und denlenigen, welche noch eine, deshalb erkannte
Festungsstrafe zu erleiden haben, solche erlassen seyn soll. Ich überlasse Ihnen,
diesen Beschluß zur öffenklichen Kenntniß zu bringen, und zu verfügen, daß den-
jenigen der benannten Offiziere, welche sich darum melden, der Abschied nachträg-
lich ausgefertigt werde. Berlin, den zien Februar 1822.
Friedrich Wilhelm.
An
den Kriegsminister, Generallieutenant von Hake.
(No. 718.) Konvention zwischen Preußen und
Rußland, in Betreff der Forderungen kö-
niglich-polnischer Unterthanen aus alten
schlesischen Schuldverschreibungen. Vom
#0# Februar 1822.
(No. 713.) Convention entre la Prusse et
la Russie relativemem anx Drétentions
de sujels du Royaume de Pologne du
chef Ganciennes crcances Silesiennes.
Du 20. Février 1822.
Au nom de la T’res--.
in divisible Trinitcé.
Sa Majesté le Roi de Prusse, Grand-
Duc de Posen, et Sa Majesté lLanpe-
reur de toutes les Russies, Roi de Po-
Jahrgang 1872.
Im Namen der allerheiligsten und
untheilbaren Dreieinigkeit.
Sit Majestät der König von Preußen,
Großherzog von Posen, und Seine Ma-
jestät der Kaiser von Rußland, König
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