Gesetz Sammlung
für die "„
Königlichen Preußischen Stagaten.
SJNo%o. 15. —
(No. 742.) Allerhochste Kabinetsorder vom 18ten Juli 1822., die Ausschrelbung der
Prinzessinnen= Steuern betreffend.
D. Vermählung Meiner Tochter der Prinzessin Alerandrine von Preu-
ßen mit dem Herrn Erbgroßherzoge zu Mecklenburg-Schwerin, hat Anlaß
zu der Frage gegeben, ob die, bei Vermahlungen von Prinzessinnen Meines Kö-
niglichen Hauses herkömmlichen Prinzessinnen-Steuern auszuschreiben seyen. Ich
habe beschlossen, ganz so wie es bei den Vermählungen Meiner Tochter, der
Prinzessin Charlotte von Preußen, und Meiner Nichte, der Prinzessin
Friederike von Preußen von Mir angeordnet worden ist, aus Gnade und
Milde, jedoch ohne Konsequenz für die Zukunft und ohne Meinen Nachkommen
in der Krone dadurch etwas zu vergeben, Meine getreuen Unterkhanen für dieses
Mal mit solchem Beitrag zu verschonen, in der gnädigsien Zuversicht, sie werden
dieses Merkmal Meiner landesväterlichen Huld und Gnade mit Dank erkennen.
Sie haben diesen Meinen Beschluß in den Provinzen und Landen, in welchen
Sie solches für angemessen achten, zur Kenntniß der Regierungen zu bringen,
damit diese denselben gehbrig bekannt machen mögen.
Berlin, den I Sten Juli 1822.
Friedrich Wilhelm.
An
den Staatskanzler Herrn Fürsten von Hardenbers.
Jahrzang 1823. Dd (No. 743.)
(Uusgegeben zu Berlin den 10ten August 1822.)