Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1822. (13)

Gesetz Sammlung 
für die "„ 
Königlichen Preußischen Stagaten. 
  
SJNo%o. 15. — 
  
(No. 742.) Allerhochste Kabinetsorder vom 18ten Juli 1822., die Ausschrelbung der 
Prinzessinnen= Steuern betreffend. 
D. Vermählung Meiner Tochter der Prinzessin Alerandrine von Preu- 
ßen mit dem Herrn Erbgroßherzoge zu Mecklenburg-Schwerin, hat Anlaß 
zu der Frage gegeben, ob die, bei Vermahlungen von Prinzessinnen Meines Kö- 
niglichen Hauses herkömmlichen Prinzessinnen-Steuern auszuschreiben seyen. Ich 
habe beschlossen, ganz so wie es bei den Vermählungen Meiner Tochter, der 
Prinzessin Charlotte von Preußen, und Meiner Nichte, der Prinzessin 
Friederike von Preußen von Mir angeordnet worden ist, aus Gnade und 
Milde, jedoch ohne Konsequenz für die Zukunft und ohne Meinen Nachkommen 
in der Krone dadurch etwas zu vergeben, Meine getreuen Unterkhanen für dieses 
Mal mit solchem Beitrag zu verschonen, in der gnädigsien Zuversicht, sie werden 
dieses Merkmal Meiner landesväterlichen Huld und Gnade mit Dank erkennen. 
Sie haben diesen Meinen Beschluß in den Provinzen und Landen, in welchen 
Sie solches für angemessen achten, zur Kenntniß der Regierungen zu bringen, 
damit diese denselben gehbrig bekannt machen mögen. 
Berlin, den I Sten Juli 1822. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staatskanzler Herrn Fürsten von Hardenbers. 
  
Jahrzang 1823. Dd (No. 743.) 
(Uusgegeben zu Berlin den 10ten August 1822.)
	        
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