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Gesetz Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Stagaten.
SJNo. 17. —
(To. 749.) Allerhochsie Kabineksorder vom 30sten Juli 1822., wegen eines Pröklusso-
Termins etwamiger Ansprüche auf Gehalts-, Wartegeld= und Pensions-=
Entschädigung aus den Allerhöchsten Kabinetsorders #sten August 1817
und Zten Juli 1818., so wie aus den Godesberger Verhandlungen für
die rheinisch, westph#lischen Provinzen im Jahre 1817.
A- den unterm I 8ten Juli d. J. an Mich erstatteten Bericht genehmige Ich
daß für die, aus den Kabinetsorders vom Asten August 1817. und zten Juli 18 18.nr
so wie aus den, von den Oberpräsidenten der rheinisch-westphälischen Provin;en
bei den Verhandlungen in Godesberg im Jahre 1817. vorgeschlagenen und von
dem Staatskanzler Herrn Fürsten von Hardenberg genehmigten Pensions-
grundsätzen, herrührenden Gehalts-, Wartegeld= und Penssons-Enrschädigungs-
Forderungen, ein Präklusivtermin angeordnet werde, und will solchen hiermit
auf den Isien Dezember d. J. dergestalt festsetzen, daß diejenigen, welche noch
unbefriedigte Ansprüche zu machen haben, sich bis dahin bei der vorgesetzten Be-
herde zu melden, nach Ablauf dieses Termins aber keine weitere Berücksichti-
gung zu erwarten haben, wobei zwischen schon früher angemeldeten, mithin ber
kannten und unbekannten Ansprüchen kein Unterschied zu machen ist.
Uebrigens verstehet es sich von selbst, daß dieser Praklusivtermin auf die
durch den Reichsdeputations-Schluß vom 25sien Februar 1803., oder durch Ver-
träge mit andern Mächten begründete Pensions-Ansprüche, welche jetzt noch ru-
hen, und erst bei einer dereinstigen Versetzung in den Ruhesiand erwachen, keine
Anwendung sinden kann, sondern den betreffenden Beamten ihre desfallsigen
Rechte vorbehalten bleiben müssen.
Ich überlasse dem Staatsminislerium, diese Bestimmungen zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen, und zur Auführung derselben das sonst Erforderliche zu
veranlassen.
Potsdam, den zosten Juli 1822.
Friedrich Wilhelm.
n
das Staatsminisierium.
Jabegang 1822. Gg Xo. 750.)
(Ausgegeben zu Berlin den 20sien Sextember 122.)