Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1822. (13)

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No. 757.) Allerhbchste Kabinetsorder, vom 18ten September 1823.#% betreffend die Er- 
nennung des Staateministers von Voß zum Viceprͤsibent des Staats- 
raths und des Staatsministeril. 
G 
Ich hab beschlossen, den Staatsminister von Voß wiederum in Aktivitaͤt 
als wirklichen Staatsminisier zu setzen und demselben Sitz und Stimme im Staats- 
raih und im Staatsministerium zu geben. Er wird diesemnach beide Stellen 
sofort antreten und zwar vorerst ohne ein besonderes Departement im Staats- 
ministerium, wogegen er sich der Leitung des Geschäftsganges bei beiden Be- 
hörden, nach seinem Dienstalter als Vicepräsident, unterziehen wird, da der 
Staatskanzler Fürst von Hardenberg in der Regel von den Sitzungen dispensier 
ist, und es von seinem Gutbefinden abhängk, solchen nach den Umständen bei- 
zuwohnen und die Präsidial-Funktionen darin auszuüben. 
Berlin, den 18ten September 1822. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Sctaatsrath. 
  
(Jo. 738.)
	        
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