Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1822. (13)

2214 — 
Gesetz--Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
—— No. 21. — 
  
Co. 762.) Allerhdchste Genehmigung vom 20sten August 1822., wegen elnes mit Fest- 
setzung einer präklussvischen Frist zu erlassenden Aufrufs zur Anmeldung 
aller aus den Jahren 1806. bis 1819. noch rückständigen Forderungen 
an die Servis= und Garnison-Administration. 
A- Ihren Ankrag vom 31 sten v. M. will Ich gestatten, daß zur Anmeldung 
und Nachweisung aller aus den Jahren 1806. bis 1810. noch rücksiändigen For- 
derungen an die Servis= und Garnison-Administration nach den von Ihnen 
festgestellten Kathegorien, ein öffentlicher Aufruf erlassen und darin eine präklu- 
(iwische Frist von sechs Monaten festgestellt werde, nach deren Ablauf alle wei- 
teren Ansprüche dieser Art für erloschen zu erklären sind. 
Toplitz, den 20len August 1822. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
die Stantsminister von Schuckmann, von Lottum, 
von Klewiz und von Hake. 
Jabrgang 1822. e1 (No. 763.) 
(Ausgegeben zu Verlin den 1 Aten Dezember 1822.)
	        
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