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Gewichts-Tabelle
No.
1.
zur
Berechnung der Elbschiffahrts-Gebuhren von den Art. 8. der Elb-
konvention bemerkten Gegenständen.
A. Flüssige Waaren.
Aes Bruno, oder mit der einfachen gewöhnlichen Fastage, ohne Ueberfaß, —
das Hamburger Biertel zu 305 Pariser Kubikzoll Inhalts.
Arrak und Rum,
ein Anker ... ... . . . . ... .. zu 5 Hamburger Viertel
Viertel-Legel ......... ...... 18
Ahm oder Terti „ 20
Orhot .... ...... -30—32
Halb-Legel . 36
F". ....... -50
-Both,Punchcon,kl.Pipe...... sbo
-Legel,Mittel-Pipe 70
eine große Ppwe . .. ... 80 -
Baumoͤl, die ordinaire Pipe ... .................. . .. .......
große Piepe, Both zu 13 — 14 Barili ... . ... . . . . . ..
-Stampe .. . ... - 230 Gallns.
Bier, Englisches,
das Faß (Barrel) ........... ... zu 36 Gallons
Orhoft (Hogshead) 54
die Pipe .... . . ... ,................. 108
Hamburger und anderes,
die Tonne ...... ... . ... .. zu 14 Viertel
das halbde Faß ... . ...... .. ...... ...... 20 „
das Faß (4 Tonnen) 50
Blut,, das Hamburger VierililZ . . . ...
Branntwein, wie Arrak.
Essig,
ein Anker ............... zu 5 Hamburger Viertel
eine Tonne -15
ein Orbott .. 30—32
Both, Pipe 60
Hamburg.
z 7.
— 90
2 1100
3 —
490
5
7 90
0 20
10 80
1330
7Ü50
8814
1115
4 1 ———
5 00
11 70
2 20
4 60
8860
— 20
— 95
2 50
5 .–
10 —
H -