No. 4.
Awstellungs / Amt zu 2.7 Jo. 7.
Manifest
far den Schiffer airallrulass—.t
zur Fahrt von 2. 3. nach Muanlai
mit dem he Schiffe No. 7%.
zur Z3Klasse von 25. bis 406. Lasten gehörig
und bemannt mit.Mannspersonen
—— 224K, %% –
3.— —4 – %
Bemerkungen.
1)) Jedes Fahrzeug muß mit dem Namen des Orts, wohin es gehdre, und
mir einer Nummer dauernd und deurlich bezeichnet seyn.
2) Ohne Frachebrief darf keinerlei Ladung eingenommen, und jede Zu= und
Abladung muß beim nächsten Elbzollamt gehbrig nachgewiesen werden.
3) Das Manifest wird unentgeldlich untersertigt von der Behörde des Einla-
dungsorts, oder vom nächsten Elbzellamte auf der Fahrt. Bestebt es
aus mehr als einem Begen, se muß es paginirk, gehörig gehefeer, und die
Hefocchnur (Faden) besiegelt seyn. Alle vollständig vorzuzeigende Fracht-
zettel und Ladungepapiere werden Beilagen desselben. — Duplikate werden
nur für billige Abschriftsgebühr geferrigt.
4) Der Schiffer muß durch eigenhändige Unterschrife des Manifests seine Haf-
tung für die Wahrheit und Vollständigkeit der Angaben bestarken. «
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5) Dies Manifest wird zu Flant bei dem 755r½% 34
–4 abgegeben, und von demselben nach Vorschrife der Elbkonventi
aufbewahrt.
6) Für zeringfügige Transporte auf kurze Serecken genügen, start des fbrm-
lichen Manifeste, einfachere, zweckmäßige Bescheinigungen.
Jabre#ans 1827. E Voller