Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1822. (13)

Tyalec. 
  
Beschelde derienigen Staats= und Kommunal-Behbrden und Beamten, 
welchen einc richterliche oder polizeiliche Gewalk, oder die Verwaltung allge- 
Mmeiner Abgaben anvertrauet ist, auf in ihrer amtlichen Eigenschaft an sie ge- 
richtete Gesuche, Anfragen und Anträge in Privatangelegenheiten, sind da. 
gegen in der Regel für stempelpflichtige Ausfertigungen zu achten, wenn sic 
eine Entscheidung oder Belehrung in der Sache selbst enthalten, welche dem 
Bittsteller darauf zugefertigt wird; sie mögen nun in Form eines Antwort- 
schreibens, einer Verfügung, einer Dekretsabschrift, oder eines auf die zu- 
rückgehende Bittschrift selbst gesetzten Oekrets, erlassen werden. 
In wie weit besondere Gründe eine Ausnahme von dieser Regel rechtferti- 
dgen, und eine stempelfreie Bescheidung auch in den vorgedachten Fällen verau- 
lassen kdnnen, bleibt dem billigen Ermessen der Behbrden anheimgestellt. 
Ausfuhr-Pässe, /. Msse. 
Auszüge, aus den Akten, dffentlichen Verhandlungen, amtlich geführten Büchery, 
Registern und Rechnungen, wenn sie für Privatpersonen auf ihr Ausuchen 
ausgefertigt wendeeen 
Beilbrissee .. 
Berichte, welche von gerichtlichen und Verwaltungöbehörden au ihre Vorgesetzte 
erstattet werden, sind auch dann, wenn sie Privatangelegenheiten betreffen, 
von Stempelgebühen .......... ...... 
Bescheide, schriftliche, wie Ausfertigungen, s. diese. 
Beschwerdeschriften, s. Gesuche. 
Bestallungen besoldeter Beamen: 
- unbesoldeter Beamten ... ... 
Bestaͤtigungen, sofern für besondere Gottungen derselben nicht e ein besonderer 
Tarifsatz statt findet, wie Ausfertigungen, s. diese. 
Bittschriften, s. Gesuche. 
Bürgerbrisffe .... .. . .. .. ...... .... .. . ... 
Cautions- Instrumente ..·............ .. 
Alle andere Verhandlungen über Dienst- Cautionen, wobeie ein (entliches 
Interesse besteht, sind stempelfrei. 
Cessions-Instrument . . ...... . . . ... 
Die Cessionen oͤffentlicher Papiere sind siempelfrei. 
Charte-Partien, wenn sie bei einem Handelsgerichte oder einer andern gericht- 
lichen, Pelizei= oder Kommunal-Behörde ausgefertigt werden, wie Ausfer- 
tigungen, s. diese. 
Codicillllelee i . 
Concessionen, wie Ausfertigungen, (. diese. 
Concurs= und Liquidations-= Prozesse. Prioritäts= und Klassifikations-Erkennt- 
nisse in denselben, wie Erkenntnisse überhaupt, s. diese. 
Das Präklusions-Erkenntniß gegen die im Liquidationstermin nicht erschie- 
nenen Gläubiger, wenn der Konkurs durch einen Vergleich eingestellt wird 
Die Auszüge aus dem Prioritäts= und Klassisikations-Erkenntnisse, welche 
zu den Spezial-Akbten gehen ... 
  
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frei. 
  
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