Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1823. (14)

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Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Stagten. 
  
No. 15.— 
  
(No. 817.) Allerhöchste Kabinetsorder wegen Fesisetzung eines Präklusiv, Termins zur 
Anmeldung aller zu der neuen Kriegsschuld der Provinz Altmark gehs- 
rigen Forderungen. Vom 13ten Juli 1823. 
S 
Jch autorisire Sie auf Ihren Antrag vom elten d. M. zur Anmeldung aller 
zu der neuen Kriegsschuld der Provinz Altmark gehörigen Forderungen bei der 
Verifikations-Kommission einen Präklusiv-Termin auf den Isten Dezember 
dieses Jahres zu bestimmen. 
Teplitz, den 1 Zten Julius 1823. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staats= und Finanz-Minister von Klewiz. 
  
(Ne. 818.) Bekanntmachung über die mit Hannover getroffene Uebereinkunft wegen der 
Kosten-Erstattung bei gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern. 
Vom 1 ten August 1823 
D. Königlich-Preußische Regierung hat sich wegen Erstatkung der Kosten bei 
gegenseitiger Auslieferung von Verbrechern, mit der Königlich -Großbritannisch- 
Hannöverschen Regierung folgendermaßen geeiniget: 
Wenn die Auslieferung eines Verbrechers von einer Königlich= Hannöver= 
schen Behörde an eine Königlich-Preußische, oder umgekehrt, nach den bestehen- 
den Grundsätzen des einen oder des andern Staates geschehen kann und verfuͤgt 
wird, so sollen, wenn der an die requirirende Behörde ausgelieferte Verbrecher hin- 
reichend eigenes Vermögen besitzt, der requirirten Behörde hieraus nicht allein alle 
Jabrzgang 1823. Ce baaren 
(Ausgegebon zu Berlin den Zosten August 1823.)
	        
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