Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1823. (14)

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ten abgehalten worden, die sich als sachkundige und zuverlaͤßige 
Maͤnner schon bewaͤhrt haben. 
) Die obersten Verwaltungsbehörden und die Chefs der Provinzial-Kolle- 
gien bleiben für alle die Nachtheile mit verantwortlich, 
die durch die Unterlassung der außergewöhnlichen Reoisionen ent- 
stehen sollten. 
Das Staats-Ministerium hat diesen Meinen Befehl durch die Gesetz- 
sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und auf dessen pünktliche Be- 
folgung zu halten. 
Berlin, den Loten August 1823. 
Friedrich Wilhelm. 
An das Staats-Ministerium.
	        
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