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det werden. — Das Gutachten über die beharrliche Hilfe
ist ausführlicher. Es beginnt mit der augenscheinlich
richtigen Bemerkung, dass man die eilende Hilfe gar
nicht nöthig hätte, wenn die Stände nur die beharrliche
beschliessen wollten, denn käme der Türke diesen Som
mer, so müsste man doch eine Anleihe bei den Städten
machen. Darauf folgen zwei Vorschläge einer allgemeinen
Besteuerung, von welcher niemand, auch Adel
und Geistlichkeit, ja nicht einmal die Reichsstände. ausgenommen
sein sollte. Entweder sollen von jedem Gulden
Capital ein Heller — von dem im Handel angelegten
ein Pfennig — erhoben werden, oder es sollen je
100 Gulden Zinsen 2 Gulden Steuern zahlen. Höhere
Besteuerungssätze sollen bei Juden, noch höhere bei den
Reservationen und Pensionen, „wie sie gewöhnlich den
Geistlichen unverdient zufielen“ gelten. Bei den Kaufleuten
und Gastwirthen soll ein Unterschied gemacht
werden zwischen ihren werbenden und ihren liegenden
Gütern. Die Einnahme soll in der Weise vor sich gehen,
dass jeder sich selbst einschätzt, damit er sein Vermögen
nicht zu offenbaren brauche. Sie soll von den
Landesherren geregelt und beaufsichtigt werden. Ist
von der Steuer niemand eximiert, so soll die Gewährung
derselben auch keine Freiheiten und Gerechtsame
aufheben; diese werde der Statthalter und Orator jedem
gern verbriefen. Die Verwendung des Geldes soll öffentlich
bekannt gemacht werden. Ueber die Aeusserlichkeiten
und die Organisation der Türkenbekämpfung soll
erst verhandelt werden, nachdem über das Vorgeschlagene
Beschluss gefasst worden ist.
Keines von den beiden Gutachten wurde von den
Ständen angenommen. Als sie am 13. April über dieseiben
verhandelten, !) lehnten sie die Gewährung des
ganzen Romzugs für die eilende Hilfe ab und blieben
) Fr. RTA. 39. fol. 385—387.