IV
Datum
des
Gesetzes.
Ausgege-
ben zu
Berlin.
Inhalt.
No.
bes
Stücks.
No.
des Ge-
setzes.
Seite.
9. Jan.
1823.
25. Jan.
4. Febr.
7. Febr.
9. Febr.
16. Febr.
21. Febr.
22. Febr.
23. Febr.
25. Febr.
26. Febr.
1. Febr.
1 823.
27. Febr.
11. Maͤrz.
27. Febr.
12. Juli.
11. Maͤrz.
20. Maͤrz.
8. April.
11. Maͤrz.
12. Juli.
bereits Lieferungs-Scheine ertheilt worden. ....
Allerhdchste Kabinetsorder, daß der Bergbau, wozu
eine Belehnung erforderlich, von Erlegung der
Gewerbeskeuer befreit seyn sol.
Allerhochste Kabinetsorder, die Exckutions-Voll-
streckung gegen Militair-Personen in Admini-
strations-Sachen betreffedd
Verordnung, über das Verfahren bei streitig ge-
wordener Auslegung von Staats-Verträgen
Allerhochste Kabinetsorder, über die Unzulässrein
eines gerichtlichen Verfahrens bei Verwaltungs=
Ansprüchen an den Staat, aus der Zeit der
ehemaligen Fremdherrschaft in den neu und
wieder eroberten Provrineen . ....
Allerhochste Kabinetsorder, wegen eines Präklu-
sions-Termins in Bezug auf die in Staats-
schuldscheine umzuschreibenden, Individuen in den
diesseits der Elbe belegenen Magdeburgschen Krei-
sen ertheilten, Magdeburgschen Landes-Obli-
Hationen .................................
AekhbchsteBestätiungderzuBeklinerkichtetea
Gesellschaft zur Befoͤrderung des Christenthums
unter den Juden, nebst den Statuten
Verordnung, über das Armen-Recht in den Rhein-
Provinkzen.
Mlerhdchse- Kabinetsorder, über die Unzuläßigkeit
eines Regresses wegen Kriegsleistungen, wofür
Allerhochsie Kabinetsorder, betressen das Verfah--
ren bei, auf administrativem Wege erfolgenden!
Dienst-Entlassungen der Zivil-Beamten..
Verordnung, wegen Aufhebung der militairischen
Strafverwandlung und hber das tige Straf-
verfahren gegen beurlaubte Landwehrmänner, zur
Kriegsreserve entlassener und der Train-Soldaken
llerhöchste Kabinetsorder, wegen Anwendung der
Perordnung über die Aufhebung der militairi-
chen Strafverwandlung u. K. ........ . ..
Allerhochste Kabinetsorder, daß in gewissen Fällen
Bauergüter auch über den vierten Theil ihres
Werths mit Hppotheken-Schulden belastet wer-
den konen
Erklärung, wegen Erneuerung der mit Lippe-Det-
mold abgeschlossenen Durchmarsch= und Etap-
gen-Konvenioon
Alerhbchste Kabinetsorder, die bewilligte Porto=
freiheit für die Gesellschaft zur Befbrderung des
Christenthums unter den Juden betreffend .
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