VIII
Datum
des
Gesetzes.
Ausgege-
ben zu
Berlin.
Inh alt.
No.
des
Stücks.
No.
des Ge-
setzes.
Seite.
6. Oktober
1823.
10. Oktober.
24. Oltober.
12. Novbr.
24. Novbr.
6. Dezbr.
27. Novbr.
1823.
23. Dezbr.
27. Novbr.
9. Dezbr.
23. Dezbr.
Allerhdchste Kabinetsorder, daß auch die pensionir-
ten oder auf Wartegeld stehenden Offiziere bei
Schuldklagen vom Personal-Arrest nicht befreit
bleiben sollen.
Vertrag mit Anhalt-Bernburg altestregierendem
Haß, wegen der Verbrauch-Steuern, welche
von dem Verkehre des im Preußischen Gebiet ein-
eschlossenen souverainen Herzoglichen Amts
ahli gen erhoben werden
Allerhbchste abinetsorder, daß den bannberechtig-
ten Muͤhlenbesitzern wegen Aufhebung des Ge-
tränke-Zwanges von Seiten des Staats eine
Suschteigunß nicht geleistet werden soll
Allerhdchste Kabinetsorder, wegen eines Präklu-
sions -Termins in Bezug auf die an den Staat
Hete findenden Forderungen aus Westphälischen
eichsobligationen, Bordercaux, Kassenquittun-
genund zinslosen Kassenscheinen . .. ...
Allerhdchster Kabinetsbefehl, daß alle militairische
Duuckschriften der Censur zu unterwerffe
Allerhdchste Kabinetsorder, wegen eines Präklu-
sions-Termins in Betreff derjenigen Entschädi-
gungsansprüche, welche inländische Gläubiger
der sogenannten Baponner Kapitalien aus er-
littenen Abzügen zu machen haben . .
leerhochste Kabinetborder, wegen eines Präklu-
sions-Termins binsichtlich der Umauschunz und
rest tnWt irung der Kur= und Neumärkschen
Interims äl
S
Berichtigung
eine und Kurmärkschen “*
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eines in mehreren Exemplaren sich eingeschlichenen Druckfehlers.
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In No. 19. dem Gesetz No. 835. Seite 180. Zeile 8. von oben, muß gelesen werben: von
denselben statt: von demselben.