Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1823. (14)

VIII 
  
Datum 
des 
Gesetzes. 
Ausgege- 
ben zu 
Berlin. 
Inh alt. 
No. 
des 
Stücks. 
No. 
des Ge- 
setzes. 
Seite. 
  
6. Oktober 
1823. 
10. Oktober. 
24. Oltober. 
12. Novbr. 
24. Novbr. 
6. Dezbr. 
27. Novbr. 
1823. 
23. Dezbr. 
27. Novbr. 
9. Dezbr. 
23. Dezbr. 
  
  
Allerhdchste Kabinetsorder, daß auch die pensionir- 
ten oder auf Wartegeld stehenden Offiziere bei 
Schuldklagen vom Personal-Arrest nicht befreit 
bleiben sollen. 
Vertrag mit Anhalt-Bernburg altestregierendem 
Haß, wegen der Verbrauch-Steuern, welche 
von dem Verkehre des im Preußischen Gebiet ein- 
eschlossenen souverainen Herzoglichen Amts 
ahli gen erhoben werden 
Allerhbchste abinetsorder, daß den bannberechtig- 
ten Muͤhlenbesitzern wegen Aufhebung des Ge- 
tränke-Zwanges von Seiten des Staats eine 
Suschteigunß nicht geleistet werden soll 
Allerhdchste Kabinetsorder, wegen eines Präklu- 
sions -Termins in Bezug auf die an den Staat 
Hete findenden Forderungen aus Westphälischen 
eichsobligationen, Bordercaux, Kassenquittun- 
genund zinslosen Kassenscheinen . .. ... 
Allerhdchster Kabinetsbefehl, daß alle militairische 
Duuckschriften der Censur zu unterwerffe 
Allerhdchste Kabinetsorder, wegen eines Präklu- 
sions-Termins in Betreff derjenigen Entschädi- 
gungsansprüche, welche inländische Gläubiger 
der sogenannten Baponner Kapitalien aus er- 
littenen Abzügen zu machen haben . . 
leerhochste Kabinetborder, wegen eines Präklu- 
sions-Termins binsichtlich der Umauschunz und 
rest tnWt irung der Kur= und Neumärkschen 
Interims äl 
S 
  
  
  
Berichtigung 
eine und Kurmärkschen “* 
19 
17 
  
828 
834 
829 
832 
833 
835 
836 
  
eines in mehreren Exemplaren sich eingeschlichenen Druckfehlers. 
177 
174 
175 
179 
In No. 19. dem Gesetz No. 835. Seite 180. Zeile 8. von oben, muß gelesen werben: von 
denselben statt: von demselben. 
 
	        
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