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Bei den unmittelbaren Stadtmagistraten können die Wasserbücher mit einer geringeren
Seitenzahl hergestellt werden, die sich nach der schätzungsweise zu bestimmenden Zahl der
im Stadtbezirke vorhandenen oder in absehbarer Zeit zu erwartenden Anlagen bemißt, in
der Regel aber mindestens 100 betragen soll; auch können die vier Wasserbücher in einem
Einband vereinigt werden, der den vorerwähnten Eigenschaften zu entsprechen hat und mit der
Aufschrift
Stadtmagistrat X
Wasserbuch
Band I (II, usw.)
zu versehen ist. Die auf diese Weise in einem Band vereinigten Wasserbücher sind durch
blaue Einlegeblätter voneinander zu trennen. Das vorschriftsmäßige Urkundenpapier mit
dem erforderlichen Kopfvordruck versehen kann von der Papierhandlung von Max Bullinger
in München, Residenzstraße, bezogen werden.
2. Die Planmappe (Beilage des Wasserbuchs) ist zur Aufnahme der zeichnerischen
Darstellungen der Anlagen bestimmt (§ 290); zu den zeichnerischen Darstellungen (Plänen)
sind Bögen besten Zeichenpapiers von 35 cm Höhe und 50 cm Breite zu verwenden.
Nach Bedarf ist die Höhe sowohl, als die Breite entsprechend größer zu nehmen; in diesem
Falle ist der das Grundmaß 35 50 überschreitende Teil des Bogens einzuschlagen (ogl.
die beigefügte Skizze); doppeltes Einschlagen nach Länge und Breite ist möglichst zu vermeiden.
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Die bei jedem Format liuks besonders hervorgehobene Fläche ist für das Einbinden bestimmt.
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