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und geschnittenes Nutzholz, mit Ausschluß der geringer tarifirten Holzsorten, grobe
Holzwaaren; (außereuropäische Tischlerbölzer, ols Mahagonl-, Zuckerkisten", Eben,
Rosenholz und dergleichen, wie auch die Farbeholzer, unterliegen dem vallen
Jollsaßze);
3) auf ein Achtel:
für Kalk und Gips, Oelkuchen, Packmatten von Schilf und Bast; gebrannte Ziegel,
Muͤhl- und Schleifsteine, auch aus Bruchstein gehauene Kümpe, Tröge, Krippen,
Leichensteine und derglelchen; ferner Brennholz in Faden oder Klaftern, Band-
bolz zu Bottich= und Tonnenbändern, Ruthenholz zu Körben und dergleichen
Flechtwerk;
4) auf ein Vierundzwanzigstel:
für ausgelaugte Asche, Auster und Muschelschaalen, Glasscherben, Braun,= und
Sceinkohlen, Mergel, Mist und Dünger, Sand auch Grand, Kies und alle gemeine
Erde, Bruch= und Feldsteine, Torf; ferner Busch= und Faschinen= und Pfahlbolz
zu Wasserbauren und Zäunen.
HKomentions-soder Preußischem
Geld. Geld.
Pfennise. Piennige.
C. Von lebenden vierfüßigen Thieren, für das
kü................................. 4 51
von lebenden Vögeln, für das Stück 1 1—
von Bäumen zum Verpftanzen, für das Schock. 4 51.
an jeder Empfangsstätce.
D. Leere Schiffe sind gänzlich frei.