Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
SNo. 21—
(No. 893.)
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen (tot. tit.)
Als Uns, nach dem unerforschlichen Rathschluß Gottes, Unsere theuerste
und vielgeliebtesie Gemahlinn, die Königinn Louise Majestät am 1oten
Juli 1810. durch den Tod frühzeitig entrissen wurde, haben Wir, da die
Vorsehung Unsere Königliche Ehe mit einer blühenden Nachkommenschaft ge-
segnet hatte, und die Thronfolge, nach allen menschlichen Hoffnungen, ge-
sichert war, Bedenken getragen, zu einer zweiten Königlichen Ehe zu
schreiten.
Nachdem jedoch sich nunmehr auch Unsere jüngsie geliebte Prinzessinn
Tochter balb vermählen wird, und die Trennung von Unsern sämmtlichen
geliebten Prinzessinnen Töchtern Uns, bei Unseren zunehmenden Jahren, eines
gesellschaftlichen und hauslichen Umganges entbehren lätzt; so haben Wir,
auf nahen verwandtschaftlichen freundlichen Rath und vorzüglich auch, nach-
dem Wir von dem herzlichsten Einversiändniß des Kronprinzen Königlicher
Hoheit und Liebden und Unserer sämmtlich gegenwärtig hier anwesenden ge-
liebten Kinder und Schwieger-Kinder versichert waren, den Entschlutz ge-
Jahrgang 1824. Ji faßt,
(Ausgeg" 7sien November 1824.)