Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1824. (15)

Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
SNo. 21— 
  
(No. 893.) 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen (tot. tit.) 
Als Uns, nach dem unerforschlichen Rathschluß Gottes, Unsere theuerste 
und vielgeliebtesie Gemahlinn, die Königinn Louise Majestät am 1oten 
Juli 1810. durch den Tod frühzeitig entrissen wurde, haben Wir, da die 
Vorsehung Unsere Königliche Ehe mit einer blühenden Nachkommenschaft ge- 
segnet hatte, und die Thronfolge, nach allen menschlichen Hoffnungen, ge- 
sichert war, Bedenken getragen, zu einer zweiten Königlichen Ehe zu 
schreiten. 
Nachdem jedoch sich nunmehr auch Unsere jüngsie geliebte Prinzessinn 
Tochter balb vermählen wird, und die Trennung von Unsern sämmtlichen 
geliebten Prinzessinnen Töchtern Uns, bei Unseren zunehmenden Jahren, eines 
gesellschaftlichen und hauslichen Umganges entbehren lätzt; so haben Wir, 
auf nahen verwandtschaftlichen freundlichen Rath und vorzüglich auch, nach- 
dem Wir von dem herzlichsten Einversiändniß des Kronprinzen Königlicher 
Hoheit und Liebden und Unserer sämmtlich gegenwärtig hier anwesenden ge- 
liebten Kinder und Schwieger-Kinder versichert waren, den Entschlutz ge- 
Jahrgang 1824. Ji faßt, 
(Ausgeg" 7sien November 1824.)
	        
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