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— H. 5. Der Portosatz fuͤr einen einfachen Brief steigt nach folgenden
Entsernung. Verhaltnissen:
bis zu 2 Meilen wird gezahlt .. 1 Sgr
über 2 bis 4 Meilen wird gezahlt. 14.„
4 7 2
7 10 28
10 15 3
2 15 2 20 t 4
: 20 .30 - . . . . . .. . . .. 5
und von da an für jede 10 Meilen 1 Sgr. mehr.
1) Nach dem #K. 6. Ein einfacher Brief ist ein solcher, welcher mehr nicht als & Loth
Gewichte. wiegt.
K. 7. Nach Maaßgabe des Gewichts steigt das Briefporto bei den Reil-
und Schnellposten, wie folget:
für 4 Loth wird der einfache Brief-Portosatz,
über : Loth bis 1 Loth der 1/ fache Brief-Portosatz,
1 18 -2
18 2 m28
7 2 v 2- 28 3
—1| 38
: 3 - 2 38 - : 4 -
u. s. w., fuͤr jedes halbe Loth Mehrgewicht, ein halber Brief-Portosatz mehr
erhoben.
C. 8. Briefe bis zu 2 Loth incl. schwer, gehoͤren ausschließlich zur Reit-
post. Bis zu diesem Gewichte findet die im §. 7. angeordnete Tax-Progression statr,
ohne Unterschied, ob die Beförderung streckenweise oder ganz mit der Reit-, Schnell-,
Fahr-oder Botenpost geschiehet.
K&. O. Alle im Inlande zur Post gegebene Briefe über 2 Loth schwer
gehören zur Fahrpost, in sofern der Absender nicht ausdrücklich die Beförderung
mit der Reit= oder Schnellpost schriftlich auf der Adresse verlangt hat.
#. 10. Briefe vom Auslande, welche mit der Reit= oder Schnellpost an-
kommen, werden ohne Rücksicht auf das Gewicht mit der Reit= oder Schnellpost
weikter befördert, es sey denn, daß vom Absender auf der Adresse ausdrucklich ver-
langt worden ist, daß sie von den diesseitigen Grenz-Post-AemLcern mit der Fahrpost
weiter befördert werden sollen.
Vorto= und §. 17. Alles, was an geschriebenen Gegenständen, — wozu auch ge-
Petr flens= druckte rc. mit schriftlichen Einschaltungen versehene Formularien gehören, — mit
Sähsten, mie den Fahr-, Kariol= und Botenposten versandt wird, und mehr als 2 Loth wiege,
real,osin Be- zahlt nach folgenden Sätzen:
tendosten.
über